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Kundunhaft

Die Meldung hatte ich zwar schon im Podcast, will sie aber trotzdem nochmal schriftlich festhalten. Es geht immer noch um die Bombadierung von Zivilisten, die bei Kundus 2009 der damals Oberst Klein befohlen hat. Da haben sich schon Richter mit der Frage befasst, ob so eine Bombadierung vielleicht einen Straftatbestand erfüllen konnte, und das verneint. Nun wollten die Angehörigen der Opfer wenigstens zivilrechtlich den Täter haftbar machen. Meint aber der BGH zu: Nö. Gibt's nicht. Oh, und die BRD haftet auch nicht. Nicht mal als Störer. Was dann zu der lustigen Situation führt, dass Jeder als Inhaber eines Telefonanschlusses haftet, wenn ein Rechteverwerter behauptet, über den sei raubmordkopiert worden, der Staat aber nicht dafür haftet, wenn seine Soldaten einfach so Zivilisten umbringen. Und die Leute haften auch nicht selbst. Bin das jetzt nur ich, oder ist das ein massives Ungleichgewicht?

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