Skip to content

freiheimtag

Zwei Meldungen von Freitag rund um Geheimdienste. Erstmal ließ der Verfaschungsschutz wissen, man plane keine Überwachung der Reichsbürger, die ja behaupten, dass das Reich nach Ende des Krieges, den wir als zweiten Weltkrieg kennnen, nicht aufgehört hätte zu existieren. Entsprechend glauben Reichsbürger auch nicht, dass sämtliche Gesetze fr sie gelten würden. Letzte Woche hat ja ein Reiss-Burger äh, Reichsbürger auf Polizisten geschossen, von denen einer auch verstorben ist. Und jetzz betreiben Innenminister mal kurz Aktionismus und verlangen nach mehr Überwachung. Oh, aber die Bürger mögen bitte weiter Angst vor Menschen haben, die die schlimme Straftat begehen, an den Glauben Islam zu glauben. Wie auch immer, der Verfaschungsschutz lässt also wissen, die Reiss-Burger nicht überwachen zu wollen. Ich interpretiere das aber eher als Hinweis, dass der Verfaschungsschutz die nur nicht finanzieren will (vergleiche: Rechtsterroristen, zum Beispiel NSU). Wenn ich mal mutmaßen soll: Finanzieren die Verfaschungsschützer vielleicht schon genug Rechtsterroristen?

Und die zweite Meldung fällt in die Kategorie Unterraschung: Die Bundesregierung hat mit Bundesregierungsmehrheit im Bundesregierungstag das Ermächtigungsgesetz für den Rechtsfreien Schnüffeldienst abgenickt. Mit dem Gesetz wird nun all das erlaubt, was der Rechtsfreie Schnüffeldienst bisher schon gemacht hat, und dabei auf bestehende Gesetze geschissen hat. Warum es da nötig war, die Erlaubnisse auszuweiten, erschließt sich mir zwar nicht, aber da wird es bestimmt einen Grund geben. 

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!