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e@sy credit, schon wieder

Den Brief, der laut Stempel aus Brackenheim kommt, aber daneben per Stempel das Postfach 4150 in 90021 Nürnberg benennt, habe ich nicht erst öffnen müssen, um zu wissen, dass es sich dabei mal wieder um unerwünschte Werbung der Firma norisbank AG handelt. Da ich mit dieser Firma keine Geschäftsbeziehung führe, werde ich in den nächsten Tagen mal einen T5F an diese Firma verschicken. Ganz offensichtlich ist man bei der norisbank AG nicht gewillt oder in der Lage, mein bisheriges Schweigen zu den Schreiben als Ablehnung zu interpretieren. Ich hoffe doch, dass die entsprechenden Paragraphen des Datenschutzgesetzes für ein besseres Verständnis sorgen. Mal ganz davon abgesehen, dass mich wirklich mal interessieren würde, wie meine Adressdaten in den Bestand dieser Firma gelangt sein können, in Anbetracht der Tatsache, dass ich in keiner Geschäftsbeziehung zur norisbank AG stehe.

Den Brief der HUK-Coburg, den ich heute auch in meinem Briefkasten gefunden habe, finde ich zwar auch nicht so toll, aber immerhin habe ich bei denen eine Versicherung abgeschlossen, so dass ich immerhin weiß, wie die an meine Adressdaten gelangt ist.

Trackbacks

Compyblog am : Eingeworfen

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Den T5F an e@syCredit habe ich nach der Arbeit gleich in einen Briefkasten eingeworfen, der da einfach so rumstand. Mal sehen, was dabei herauskommt.

Compyblog am : Ne Antwort

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Auf meinen Brief habe ich heute eine Antwort in meinem Briefkasten gefunden. Darin schreibt Frau Schwab vom "Betriebl. Datenschutz" der norisbank, dass der "von Ihnen angesprochene Werbebrief mit Mailing über die Firma Global Direct vers

Kommentare

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Speedy am :

Also ich nutze da immer den mitgeschickten Freiumschlag.

Falls der gesamte Inhalt durch falten nicht reinpasst, kann man das auch schön in Streifen reissen, dann geht das schon und die Reklame von dem anderen Brief ohne Freiumschlag stopf ich dann auch noch manchmal rein.

Bei Gelegenheit dann einfach in den Briefkasten. Sollen die ihr Altpapier doch selbst entsorgen.

Amexco hat mir schon lange nichts mehr geschickt :-)

Andre Heinrichs am :

Den Freiumschlag werde ich schon verwenden, ich brauche ja keinen eigenen Umschlag opfern, und dann noch eine Marke dazu.

Speedy am :

Wieso Marke? Die sollen ruhig dafür bezahlen, daß ich so nett bin und ihnen ihre Informationsblättchen zurück schicke.
Kann ich ja nix dafür, daß die nur in Streifen in den winzigen Umschlag passen ;-)

Andre Heinrichs am :

Eben, die werden von mir keine Marke bekommen, nur den T5F in ihrem Freiumschlag.

Speedy am :

Gibts bei dem T5F eine Reaktion?
Hast Du da schon Erfahrungen gemacht?

Andre Heinrichs am :

Keine Ahnung, aber diese Werbung geht mir so massiv auf den Keks, dass ich jetzt einfach mal zur rechtlichen Keule greifen werde.

Hotelblogger am :

Sehr effektiv ist auch: Brief gar nicht öffnen, fett raufschreiben "Unaufgeforderte Werbezusendung, Annahme verweigert, zurück an Absender!" und einfach so in den Briefkasten. Kostet die Firma dann noch Einiges an Straf- und Extraporto. Und ziemlich bald bleiben die Werbezusendungen aus.

Wichtig dabei: die eigene Adresse viell. für den Briefzusteller unkenntlich machen (damit die das nicht einfach ein zweites Mal zustellen), also auf dem Briefumschlag, aber nicht auf dem enthaltenen Brief! Die norisbank oder wer auch immer soll ja wissen, mit wem sie sich eher einen Querulanten eingehandelt haben ;-)

Andre Heinrichs am :

Wenn er funktioniert, sollte der T5F als juristische Keule aber wirksamer. Immerhin *muss* die Firma nach Datenschutzgesetz gewissen Forderungen nachkommen (Information über ihre Datenquelle, Sperrung für Weitergabe, Löschung, etc.). Wenn die das nicht machen, kriegen die die Keule vom Datenschutzbeauftragten ab. Das könnte einigermaßen unangenehm werden.

Hotelblogger am :

Ja, aber es ist immer so schwer, nachzuweisen, dass etwas vernichtet wurde, bzw. zu belegen, dass gerade das *nicht* getan wurde!

Die Methode mit dem Zurücksenden hat auch noch den Vorteil, dass eine auf diese Weise genervte Firma diese Adresse nicht auch noch weiterverkaufen wird. Die kriegen sonst nämlich vom Abnehmer eins aufs Dach, wenn sie ihm für teuer Geld Adressen von kostenträchtigen Querulanten verkauft haben.

Andre Heinrichs am :

Wie schrieb mir mal ein Anwalt: Auf dem Löschungsanspruch kannst Du Dir im Prinzip was braten, aber mit der Auskunft kannst Du dem Adresshändler einheizen. Wenn Du denen einfach nur ihr Werbematerial zurückschickst, weißt Du danach immer noch nicht, wo die die Adresse herhatten.

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