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NSUntrag

Im Prozess gegen die jahrelang mordend durch die Lande gezogene Nazitruppe NSU hat die Bundesanwaltschaft in ihrem länglichen Plädoyer inzwischen den Punkt erreicht, wo die Strafanträge für die Angeklagte Zschäpe gestellt wurden. Nachdem schon vorher nur die reichlich abwegige Geschichte vorgetragen wurde, die NSU hätte nur aus den zwei toten Uwes und der Zschäpe bestanden, ohne darauf einzugehen, wie die denn jahrelang nicht von der Polizei gefunden wurden, oder wie die reichlich vorhandenen Fragen rund um Geheimdienstverwicklungen (mindestens bei einem Mord war ja auch nach der offiziellen Geschichte ein Schnüffler zum Tatzeitpunkt im Nebenraum des Tatorts. Von den diversen V-Nazis im Umfeld der angeblichen Gruppe mal ganz zu schweigen), und der diversen Tatorte inklusive dem Wohnmobil, in dem die zwei Toten sich angeblich selbst getöten haben sollten (wie leert ein Mann ,der sich gerade das Gehirn mit einer Pumpgun zerstört hat, noch die verbrauchte Patrone aus der Pumpgun, warum hat die Polizei von Anfang an so massiv geschlampt, dass von Spurensicherung nur im entferntestmöglichen Sinne gesprochen werden kann, war in den Schädeln der Männer wirklich so wenig Gehirnmasse, wie gefunden worden sein soll, wie kann man im Rauch atmen ohne Rauch einzuatmen, und so weiter). Auf alle diese Ungereimtheiten geht das Plädoyer trotz seiner Länge gar nicht ein.

Entsprechend fallen die Strafanträge auch aus: Zschäpe sollte lebenslang ins Gefängnis, und dann auch noch in Sicherungsverwahrung, also wirklich nie mehr raus. Um dazu einschätzen zu können, ob das eine angemessene Strafe für "Beihilfe zu Mord" in welcher Form auch immer Zschäpe die geleistet haben soll (ich habe das so verstanden, dass sie im wesentlichen nen Haushalt geführt htte, während die Kerle Leute umgebracht hätten), dazu kann ich mir nur keine Meinung bilden, eben weil die ganzen ungeklärten Fragen nicht einmal ansatzweise öffentlich geklärt wurden. Davon abgesehen könnte auch nach einem Urteil irgendwann das Verfahren ohnehin noch zum BGH gehen, der in der Vergangenheit bei Sicherungsverwahrung ein paar Anforderungen aufgestellt hat, die die Bundesanwaltschaft wohl nicht eingehalten haben könnte. Dann wäre das Urteil noch lange nicht das Ende des Verfahrens.

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