Skip to content

Fahrverboteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Dienstag ein länger erwartetes Urteil verkündet, in dem es um die Frage ging, ob Städte in ihren Luftreinheitsplänen auch Fahrverbote vorsehen dürfen. Die Antwort ist kurz zusammengefasst: Ja, sie dürfen. 

Hintergrund ist, dass bestimmte Luftschadstoffe in bestimmten Regionen ziemlich oft höher liegen als erlaubt, und nachdem bekannt ist, dass Autos mehr Stickoxide ausstoßen als eigentlich erlaubt, wenn sie nicht gerade nach Testzyklus gefahren werden, kann man zumindest für Stickoxid-Belastungen Dieselautos aus den besonders belasteten Gebieten ausschließen. Ob das dann ausreicht, oder ob noch weitere Maßnahmen nötig werden, kann ich nicht überblicken. Aber die Restregierung, die in einem Brief an die EU geschrieben hat, sie würde mit Städten über fahrscheinlosen ÖPNV reden, hat da offenbar auch keinen Plan. 

Jetzt bleibt jedenfalls abzuwarten, ob Städte mit Fahrverboten planen, ab wann und unter welchen Umständen. Und dann werden Auto-Fans und -Lobbyisten sicher wieder rumheulen. Mit dem Urteil alleine ist es aber noch nicht getan.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!