Rechtsverständnis II
Ein ähnlich eigenwilliges Rechtsverständnis darf man wohl dem Kasseler Polizeichef Wilfried Henning bescheinigen, der laut einem Beitrag im Heise-Ticker Zugriff auf Daten haben will, die für die LKW-Maut erfasst wurden.Das entsprechende Gesetz besagt sehr deutlich: "Diese Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.". Dass Herr Henning bei diesem Wunsch vom bayrischen Innenminister Beckstein unterstützt wird, überrascht mich nicht, denn der hat bekanntlich in der Vergangenheit oft genug deutlich gemacht, dass er Datenschutz als Täterschutz empfindet.
Zum Glück gilt in Deutschland immernoch das Prinzip, dass im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden werden muss. Wenn also die Polizei nichts anderes hat, als die Vermutung, dass der Fahrer eines LKW einen bestimmten Mord begangen hat, reicht es in meinen Augen längst nicht aus, alle LKW-Fahrer unter Generalverdacht zu stellen, die in der fraglichen Zeit auf einem bestimmten Autobahn-Abschnitt unterwegs waren.
Zum Abschluss noch ein Zitat aus dem Heite-Beitrag: "Falls der Täter mit einem Lastwagen unterwegs war, müssten ihn die Mautbrücken erfasst haben, so die Theorie des Polizeichefs."
Stimmt. Falls man eine Pfütze in der Nähe der Leiche gefunden hätte, hätte der Täter auch ein Fisch sein können, den man durch ausreichend intensive Befragung schon zum Reden gebracht hätte.
Dazu passt dann auch wieder die Diskussion im lawblog, dass Kritik angeblich die Polizei behindert.
Nachtrag: Die politischen Reaktionen werden auch weiter im Heise-Ticker dokumentiert.
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