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rechtlich fragwürdig

Ist offensichtlich die geplante verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung. Das geht zumindest aus einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor. Heise online berichtet aus dem Gutachten, dass es erhebliche Bedenken sowohl über die Wahl der Rechtsgrundlage, als auch mit der Vereinbarkeit der Speicherung mit der EU-weit anerkannten Grundrechte gibt. Nach dem deutschen Recht sei die Speicherung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

In dem Zusammenhang ist ein Urteil des Verfassungsgericht zur Rasterfahndung interessant, in dem die "globale und pauschale Überwachung" auf Basis einer allgemeinen Bedrohungslage als verfassungswidrig erklärt wurde. Diese Verfassungswidrigkeit dürfte sich wohl auch auf die Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat gelten.

Wobei mich so spontan mal interessieren würde, ob es Sanktionen aus Brüssel gibt, wenn die verfassungswidrige Speicherung eben nicht gesetzlich festgelegt wird. Für den Fall, dass die Vorratsdatenspeicherung doch kommen sollte, bin ich dank TOR und Privoxy seit gestern gerüstet. Da sind dann selbst die Verbindungsdaten, die ich erzeuge, nicht besonders aussagekräftig.

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Compyblog am : Borniertheit?

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Was mag wohl der Grund dafür sein, dass das Bundesjustizministerium an der Vorratsatenspeicherung festhält, obwohl es ja ein Gutachten gibt, was das Vorhaben zumindest für rechtlich fragwürdig eingestuft hat? Darüber kann ich nur rätseln, aber meinem Un

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