Skip to content

Fakeinbot

Am 29. hat das Bundesverwaltungsgericht zum Verbot von Linksunten Indymedia geurteilt und dabei eine interessante Rechtslage geschaffen. Und zwar haben die Richter sich nicht inhaltlich geäußert, sondern den Klägern gegen das Verbot das Recht abgesprochen, überhaupt klagen zu dürfen. Weil nur der Verein gegen sein Verbot klagen dürfte. Das lustige daran: den Verein hat das Bundesinnenministerium erfunden. Die angeblichen Mitglieder des angeblichen Vereins bestreiten, überhaupt je in dem Verein gewesen zu sein (und wenn sie es nicht bestreiten würden, dürften sie dafür ja bestraft werden können). Und so eröffnet das Gericht die Gelegenheit für rechtsfreie Ministerien, die Medien verbieten wollen, dass die Minister die jeweiligen Personen einfach zu einem Verein erklären, den sie dann verbieten. Dagegen klagen bringt ja nichts. Wobei im Linksunten-Fall der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen steht, wo die Richter hoffentlich erkennen, dass das Grundgesetz nicht vorgesehen hat, dass Minister einfach Vereine gründen, nur um damit unliebsame Veröffentlichungen unterbinden zu können. 

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!