Skip to content

NSUftung

Meldung von letztem Montag: Davor wäre in Bayern ein Ex-Polizist unter dem Verdacht verhaftet worden, er hätte etwas mit der rechtsterroristisch motivierten Reihe an Drohmails, -faxen und/oder -briefen zu tun. Der wäre aber schon wieder freigelassen worden.

Einerseits erscheint es nicht fernliegend, einen Ex-Polizisten mit den Taten in Verbindung zu bringen. Andererseits ist nicht ganz klar, wie jmand aus Bayern an hessische Polizeisysteme gelangt, über die ja bekanntlich eine Reihe der Privatdaten der Bedrohten ausspioniert wurden. Oder ist am Ende die Polizei einge große, rechtsterroristische Vereinigung, so dass in Hessen ein bayrischer Ex-Polizist überall rumschnüffeln kann, ohne dass das jemand hinterfragt?

Dem Verdächtigen wurde dann noch nachgesagt, dass er schon seit einigen Jahren nicht mehr Polizist gewesen wäre, aber dafür öffentlich bei rechtsextremen Veröffentlichungen mit Hassverbreitung aufgefallen wäre. Ob dazu auch Drohschreiben gehört haben sollen, ist mir allerdings nicht begegnet.

Vielleicht kann ja nochmal jemand den Drinenn-Bau-und-Dahoam-Horst fragen, ob Spionage in Polizeicomputern und Drohbriefe igentlich verboten seien, denn dann kann das ja unmöglich ein Polizist getan haben, denn die täten ja nichts verbotenes. Behauptete zumindest der Terrorhörster neulich erst.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!