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AT-Datei

Heute sind Informationen über die Placebo Anti-Terror-Datei bekannt geworden.

Nach diesen Informationen sollen also in der Datei folgende Daten enthalten sein:

  • Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen
  • Waffenbesitz
  • Telekommunikations- und Internetdaten
  • Bankverbindungen und Schließfächer
  • Schul- und Berufsausbildung, Arbeitsstelle
  • Familienstand, Religionszugehörigkeit
  • Verlust von Ausweispapieren
  • Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit terroristischem Hintergrund (bspw. Ausbildungslagern)

Bei einigen der Daten ist mir noch klar, wo die herkommen könnten, aber andere Felder dürften wohl doch eher unbewiesene Behauptungen enthalten, oder erwarten die Innenminister ernsthaft, dass sie alle Mitglieder aller 'terroristischen Vereinigungen' ermitteln können, oder alle Aufenthalte einzelner Bürger an 'Orten mit terroristischem Hintergrund'?

Wirklich Angst macht mir aber das Feld 'Telekommunikations- und Internetdaten'. Sollen da etwa ernsthaft sämtliche Telefonate von und an sämtliche Telefone der betroffenen Person gespeichert werden, zusammen mit sämtlichen(!) IP-Adressen, die 'der Internetzugang' des Beschuldigten (nur nochmal zur Erinnerung: In der Datei sollen nicht nur verurteile Kriminelle gespeichert werden!) jemals inne hatte, und natürlich dann noch sämtlichen IPs, zu denen von den bereits genannten IPs eine Verbindung aufgebaut wurde. Wenn die Innenminister das ernsthaft vorhaben, wünsche ich ihnen jetzt schon von Herzen ein fröhliches Ersticken im Datenwust.

Verständlicherweise sind die Datenschützer nicht besonders begeistert von dieser Datei. Der schleswig-holsteinische Datenschützer Dr. Thilo Weichert gibt zu bedenken, dass in der Datei nicht nur bewiesene Daten eingetragen werden sollen, sondern auch Vermutungen. Er hält es für kaum möglich, dass aus dem vorliegenden Entwurf ein verfassungskonformes Gesetz entsteht. Mir fällt es jetzt aber sehr schwer, das bedauerlich zu finden.

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Gestern fand eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss statt, bei dem die berüchtigte Anti-Terror-Datei und das Gesetz mit dem sperrigen Namen Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von Sachverständigen beurteilt wurden. Die verschiedenen Stellungnahm

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