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Achwasteil

Manchmal sind Urteile vom BGH ja wirklich erhellend. Manchmal ähnelt deren Aussagekraft aber auch nur der Feststellung, dass Wasser manchmal nass sein kann. So bei einem Urteil vom 28. Juli, wo die Richter festgestellt haben, dass es strafbares Verhalten ist, wenn sich Bankster Steuern 'zurück' zahlen lassen haben, was niemals gezahlt wurde. Da ging es, natürlich, um Cum Ex, wo bereits ein Landgericht festgestellt hatte, dass es sich beim Cum-Ex-Schema um Straftaten gehandelt habe, was die Getanhabenden nicht anerkennen wollten. Nun, die Bundesgerichtshofenden stellten eben fest, dass Wasser vereinzelt nass, Steuerhinterziehung eine Straftat sein könnte, und das Urteil des Landgerichts also besteht. Wenn die Verurteilten jetzt dreist sind (was nach dem Steuerhinterziehungsweg nahe liegt) versuchen sie noch, die Bundesverfassungsrichter irgendwie zu belästigen. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, wo jemand ein Grundrecht auf Steuerhinterziehung erahnen könnte, aber lasse mich da durchaus überraschen. Und dann dürfen auch die Bundesverfassungsrichtenden noch feststellen, dass Wasser ein Recht darauf hat, vereinzelt nass sein zu können.

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