Spamhebernicht
Neues von der Content-Mafia: Der Sprixel-Anger-Verlag (oder so ähnlich) prügelt sich mit der Firma Eyeo, die vor einigenn Jahren Adblock Plus übernommen hat. Der Verlag, der für eine Veröffentlichung bekannt ist, wo Werbung durch nur oberflächlich Journalismus ähnelnde Verlautbarungen verkauft werden soll, bildet sich ein, ein Werbeblocker im Internetz hätte irgendwas mit Urheberrechten zu tun. Mal davon abgesehe, dass das Schmierblatt auf Rechte anderer Urheber regelmäßig scheißt, hat nun das Landgericht Hamburg mal ausahmsweise nicht für die Urheberverwertungsrechte geurteilt. Das wird den Verlag sicher nicht daran hindern, mit der Frage weitere Gerichtsinstanzen beschäftigen zu wollen, aber im Rechtssystem der BRD ist das so vorgesehen. Es entbehrt immerhin nicht einer gewissen Ironie, dass die Heise-Meldung ohne Adblocker in einem Wust von Werbung versinkt, wo man sie praktisch nicht mehr lesen kann. Immerhin belästigt der Verlag keine Gerichte mit der Frage, ob das, was Leser auf ihren Geräten verastalten irgendwelche Rechte der Verwerter beeinträchtigen könnten.
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