IFPI verbreitet Unsinn
Der deutsche Arm der IFPI(auch bekannt als Verband der Musikindustrie) behauptet einfach mal, dass die Anschlussinhaber von Internetanschlüssen pauschal haftbar wären für Urheberrechtsverstöße, die über eben diesen Anschluss begangen würden. Dummerweise hat heise online eine fundiert erscheinende Gegenmeinung dazu eingeholt. Der Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte für Medienstrafrecht, Marco Gercke relativiert die Haftbarkeit des Anschlussinhabers insofern, als die natürlich nur für Fälle gelten könne, in denen der Anschlussinhaber seine Aufsichtspflicht vernachlässigt habe.
Dass auch die IFPI sich nicht so sicher ist, in jedem Fall Gerichtsprozesse zu gewinnen, kann man direkt in der IFPI-Meldung nachlesen:
Selbst ein Oberbürgermeister wurde als Anschlussinhaber für dasWenn sich die IFPI doch aber so sicher wäre, dass die Anschlussinhaber zivilrechtlich belangbar wären, dann frage ich mich schon, warum sie sich mit einem Vergleich zufrieden gibt, also auf Geld verzichtet, was sie doch einklagen könnte. Aber vielleicht ist die REchtslage ja auch nicht so klar, wie die Musikkonzerne glauben machen wollen.
illegale Angebot von 362 Titeln identifiziert und haftbar gemacht. Er
zahlte sofort 3.500 Euro. Außerdem erhielt in den letzten Wochen ein
EDV-Techniker wegen des illegalen Angebotes von 2.843 Titeln einen
Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 30 Euro. Daneben wurde ein Vergleich
über 10.000 Euro geschlossen.
Kommentare
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Larko am :
John Kennedy, chairman and chief executive of IFPI, said: "In each of the 17 countries involved in today's actions there are legal music services available to consumers. There is no excuse.
He then points out that there are no legal services available in Estonia and goes on to ask if that would count as an excuse in Mr. Kennedy's book if and when the raids reach Estonia. Somehow I feel Mr. Kennedy will not remember his own words when it comes to that.
Andre Heinrichs am :