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Linkvereinsuchung

Erinnert ihr euch noch an Linksunten Indymedia? Da hatte 2017 der damalige Bundesminister für inneren Terror, ein Herr Maiziere einen Verein deklariert, den er verboten hat, wo bis heute keine Beweise für die Existenz eines Vereins aufgetaucht sind. Die verantwortlichen Gerichte haben sich aber geweigert, Klagen auf Feststellung der Nichtexistenz des Vereins auch nur zu betrachten, weil ja nur der Verein klagen könnte, den es nie gab, oder Mitglieder davon, die dann deswegen bestraft würden.

Da ist nun am 17. wieder eine Meldung aufgetaucht, weil in Freiburg Polizei ein Radioprojekt durchsucht hat, von dessen Webseite ein Link auf ein Archiv der Webseite von eben jenem Linksunten Indymedia geführt hätte. Ist ja auch klar, ein Link auf eine Archivseite eines angeblichen Vereins würde irgendwie ein Verstoß gegen das Vereinsverbot darstellen. Oder so.

Mir kommen da ja Fragen: Kann mal bitte ein Gericht (hier: Bundesverfassungs-, weil die Verwaltungsgerichte ja nichts betrachten wollten) klären, ob so eine Vereinsdeklaration ohne jegliche Beweise angehen kann, beziehungsweise wie man die Nichtmitgliedschaft in einem nicht-existierenden Verein beweisen soll? Und dann legt bitte die Staatsanwaltschaft, das Gericht, was das genehmigt hat und/oder die Polizei Freiburg öffentlich, was so eine Durchsuchung soll. Den Link auf der Webseite wird man damit ja kaum beweissichern wollen, der ist in diesem Internetz und nicht irgendwo in Räumlichkeiten. Und wenn die Polizei meint, Computer irgendwo raustragen zu dürfen, um Inhalte eienr Internetzseite zu sichern, wäre eine Prü+fung auf Minimalverständnis in Sachen Internetz auch ganz dringend fällig. Wäre es eigentlich zuviel verlangt, wenn es für Hausdurchsuchungen, die gerne als Bestrafung eingesetzt werden, persönlich haftende Personen gäbe, wenn dann, Monate bis Jahre später, völlig überraschend Gerichte deren Rechtswidigkeit feststellen sollten? Alternativ kann nach der Vereinstheorie Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei auch zu einem Verein deklariert werden, der umgehend zu verbieten ist, und in der Folge mit Hausdurchsuchungen zu bestrafen. Wie, das ist dann aber blöd? Ja, komisch. Wenn die selben Regeln, die der Staat gegen Bürger nutzt, auch gegen Vertreter des Staates genutzt werden könnten, wäre das irgendwie ungerecht? Oder verkürzt: Das ist ja alles ungerecht. Wie war das noch mit Rechtsstaat? Oder darf der nur in eine Richtung gelten, weil Das Haben Wir Schon Immer So Gemacht?

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