Linklaglehnung
Meldung aus der 'es gibt doch noch Spuren an Hoffnung'-Ecke: Die gerade kürzlich erwähnte Klage wegen eines Links hat das Gericht nicht zugelassen. So, und jetzt wäre eine gute Gelegenheit, die Fragen zu Kriminellen Vereinigungen und organisiertem Rechtsbruch mal an der Staatsanwaltschaft und der Polizei, die da behauptet haben, ein Link wäre irgendwie eine Unterstützung einer Nicht-existierenden Vereinigung. Ach, gäbe es doch nur Straftatbestände wie den der "Vortäuschung einer Straftat". Vielleicht wäre ja mal eine Hausdurchsuchung bei der Staatsanwaltschaft geeignet, Beweise für deren Verbrechen zu finden?
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt