Clanschieb
Meldung aus der 'Bundesministerin für Wahlkampf'-Ecke: Aus dem Bundesministerium für Innen und Zuhause tröpfelte der Plan, dass man doch "Clans" und deren Mitglieder gemeinschaftlich bestrafen können sollte. Weil, äh, das könnte ja ein Problem sein. Aber Zahlen dazu sind leider gerade nicht da.
Da stellen sich mir Fragen: Was ist ein Clan, wie definiert man die Mitglieder von dem? Ist es wirklich der Nachname, oder gibt es vielleicht noch andere Kriterien (und wenn ja: Meier, Meyer, Meyr sind dann verschiedene oder der selbe Clan?). Wenn man Personen bestrafen will, denen keine Straftat individuell nachgewiesen wurde, wie passt das zum Rechtsstaat? Wie wird sichergestellt, dass nicht jemand bestraft wird, der gar nichts mit dem angeblichen Clan zu tun hatte?
Oder kurz: Wahlkampf ersetzt keine Politik.
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