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Störerhaftwieder

Meldung aus der 'die Hausaufgabe hat mein Hund gefressen'-Ecke: Für die Umsetzung von Digital Services- und Digital Market-Regeln der EU müssen deutsche Gesetze angepasst werden, die irgendwas mit Digital zu tun haben. Dabei ist dem Bundesverband der Verbraucherzentralen aufgefallen, dass der Ausschluss der Störerhaftung in den neuen Texten fehlt. Das könnte dazu führen, dass nach den Gesetzesänderungen die Content-Mafia sich nicht juristisch verbiegen müsste (Quad9 als DNS-Serverbretreiber wäre irgendwie Täter bei einer Raubmordterrorkopie, weil anders kriegt man die nicht belästigt), sondern wieder über den alten, und zu Recht abgeschafften Weg (Du besitzt ein Stück Elektronik, was benutzt wurde, während jemand Raubmordterror kopiert hat, Du bist Störer!) Personen, Vereine und Firmen belästigen. Ich bin mir sicher, der Bundesminister für digitales Gedöns hat eine gute Begründung, welcher Hund die Hausaufgabe gefressen hat. Dsa ist ganz bestimmt keine Absicht. Oder?

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