Skip to content

VDUrteil

Meldung aus der 'das konnte ja niemand erahnen'-Ecke: Vorratsdatenspeicherung ist illegal. Hat nun das Bundesverwaltungsgericht mit Bezug auf den Europäischen Gerichtshof festgestellt. Nachdem der EuGH bei dem Urteil der Linie eines gerissen Europäischen Gerichtshofes gefolgt ist, war das Urteil schon nur für Personen übberraschend, die nicht bereits seit Jahren von EuGH-Urteilen zur verdachtsfreien Verbindungsdatenspeicherung mitbekommen hatten. Also im Kern nur Innenpolitiker. Und Vertreter der sogenannten Polizeigewerschaften, die ständig nach der (erkennbar illegalen) Speicherung verlangt haben. Aber sonst ist hier eigentlich keine Überraschung zu erkennen. 

Können dann jetzt vielleicht auch Forderungen nach neuer Einführung eienr EU-Grundrechte brechenden Speicherpflicht mal weg? Zum Beispiel der Fall hier?

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!