VDUrteil
Meldung aus der 'das konnte ja niemand erahnen'-Ecke: Vorratsdatenspeicherung ist illegal. Hat nun das Bundesverwaltungsgericht mit Bezug auf den Europäischen Gerichtshof festgestellt. Nachdem der EuGH bei dem Urteil der Linie eines gerissen Europäischen Gerichtshofes gefolgt ist, war das Urteil schon nur für Personen übberraschend, die nicht bereits seit Jahren von EuGH-Urteilen zur verdachtsfreien Verbindungsdatenspeicherung mitbekommen hatten. Also im Kern nur Innenpolitiker. Und Vertreter der sogenannten Polizeigewerschaften, die ständig nach der (erkennbar illegalen) Speicherung verlangt haben. Aber sonst ist hier eigentlich keine Überraschung zu erkennen.
Können dann jetzt vielleicht auch Forderungen nach neuer Einführung eienr EU-Grundrechte brechenden Speicherpflicht mal weg? Zum Beispiel der Fall hier?
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