Skip to content

Legasthermerk

Die Bundesverfassungsrichter haben sich nicht nur mit Verfahren zu befassen, wo die Relevanz für die Gesamtbevölkerung sofort offensichtlich ist. Sondern auch mit solchen, die nur einen Teil der Bevölkerung betreffen. Wie die Verfahren, bei denen Personen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche in ihren Schulzeugnissen zwar keine Note für Lese- und Schreibleistung eingetragen bekamen, dafür aber einen Hinweis, dass die Bewertung wegen ihrer Legasthenie entfiele. Die Betroffenen sahen sich durch die Bemerkung eingeschränkt und wollten vom Gericht geprüft haben, ob das so in Ordnung wäre. Ergebnis: Einerseits nein, aber. Und zwar urteilt das Gericht, dass eine Bemerkung statt Note wegen Behinderung schon in Ordnung sein kann, aber dann bitte konsequent ausgeführt werden muss. Also nicht nur für Lese-Schreib-Störungen, sondern auch für andere Einschränkungen. 

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!