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Oldenschieß

In Oldenburg hat ein Angehöriger der Staatsgewalt einen 21-jährigen getötet. And Erklärung hat dann die Pressestelle des Täters verbreitet, das Opfer der Tötung wäre gefährlich gewesen. Aus der Obduktion, die am 23. veröffentlicht wurde, ging hervor, dass der Töter das Opfer in den Rücken ge- und erschossen hat , was dann auch den ansonsten nicht extrem kritischen Journalisten der Tagesschau auffiel, dass es da die Frage gibt, wie gefährlich jemand sein könnte, den der Täter in den Rücken erschossen hat. Ich bin, insbesondere auch nach den Freisprüchen der gemeinschaftlichen Tötung von Dortmund, sicher, dass dem Täter der Tötung keine Konsequenzen drohen, wobei der immerhin dumm genug war, die Verantwortung für seine Tat nicht auf mehrere Personen zu verteilen, denen dann (wegen ihrer Polizeilichen Tätigkeit) nicht vorgeworfen werden kann, dass sie sich abgesprochen hätten, ihr Opfer zu entleben. 

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