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Qwalergebnisse

Gestern gab es mal wieder Wahlen. Sowohl in Rheinland-Pfalz, als auch in Baden-Württemberg wurden die Landesparlamente neu gewählt, und außerdem gab es in Hessen noch Kommunalwahlen. Die interessanteste Wahl bundesweit war die in BaWü, wo unter anderem über den nie gewählten Minischderpräsident Mappus entschieden wurde, der sich mit Stuttgart 21 und seiner lustigen 360-Grad-Wende in Sachen Atomkraft positioniert hat. Gestern Abend sah es erst nach einer relativ klaren Abwahl der Schwarzen Pest aus, bei den Hochrechnungen drohte dann aber ein recht knappes Ergebnis. Das vorläufige amtliche Endergebnis sieht jetzt nach einer relativ knappen Mehrheit für Grün-Rot aus. Ja, die Grünen haben im Ländle mehr Stimmen als die Roten. Und Mappus dürfte dann wohl weg sein.

In Rheinland-Pfalz gab es auch Prügel für den Ministerpräsident, den Problem-Beck. Der dürfte aber mit den Grünen zusammen doch noch regieren können. Hätte er sich mal vor der Wahl rasiert...

Verfassung 1:0 Wahlcomputer

Völlig unterraschend hat das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil gegen die Wahlcomputer verkündet. Damit werden mit Sicherheit Wahlcomputer so bald nicht wieder bei Wahlen in Deutschland eingesetzt werden können.

Im Detail hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass NEDAP-Wahlcomputer dem Transparenzgebot der Verfassung nicht entsprechen. Außerdem hat es die Bundeswahlgeräteverordnung als verfassungswidrig erkannt, weil die Verordnung eben keine ausreichenden Anforderungen an die Transparenz von 'Wahlgeräten' stellte. Das ist kein grundsätzliches Verbot elektronischer Stimmerfassung, macht deren Erlaubnis aber davon abhängig, dass mit derartigen Geräten genauso frei, geheim und transparent gewählt werden können muss, wie mit Stimmzetteln auf Papier. Dass die NEDAP-SpielautomatenWahlcomputer diese Anforderung offensichtlich nicht erfüllen, darf dem geneigten Leser einigermaßen offen ersichtlich sein.

Die angeblich so tollen Verfahrensregeln, die als Ersatz für die Überprüfbarkeit der Wahlergebnisse herhalten sollten, hat das Gericht abgelehnt, weil sie eben nicht die tatsächliche Nachprüfbarkeit ersetzen können. Dazu gehört auch der Voodoo-Zauber der Bauartzulassung, bei der gerade einmal eine Handvoll Experten bei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt sich von der angeblichen Funktionsweise der Wahlcomputer überzeugen können, und die Wähler dazu verdammt sind, dem Urteil in Form der Bauartzulassung blind zu vertrauen.

Dann hat das Bundesverfassungsgericht noch festgestellt, dass der verfassungswidrige Einsatz von Wahlcomputern auch die letzte Bundestagswahl betraf, dieser Fehler aber nicht zu einer Wahlwiederholung führen muss, weil es ja auch keine Hinweise auf Wahlmanipulation gäbe, und der Schaden durch die verfassungswidrige Stimmabgabe in einigen Wahlbezirken nur geringfügig relevant für den Bundestag sei. Oder etwas anders ausgedrückt: Ja, die Wahl ist verfassungswidrig gewesen, wo mit Wahlcomputern gewählt wurde, aber das ist jetzt auch noch verschmerzbar.

Putzigerweise reitet der Wahlprüfungsausschuss auf dem letzten Teil der Pressemitteilung herum. Dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil die selbstherrlichkeit des Ausschuss in die Ränge weist, der ja bekanntlich die Wahlbeschwerde von Ulrich Wiesner abgewiesen hatte, übersieht der Ausschuss großzügig. Das Urteil hat mal wieder nur Gewinner. Wenn ich dann lese, dass Geräte umgerüstet werden sollen, beschleicht mich aber wieder das Gefühl, dass diejenigen PolitikerLobbyisten, die das fordern, mit einem Ausdruck der gesammelten Werke des Bundesverfassungsgerichts verprügelt werden wollen. Denn das Gericht hat eindeuig festgestellt, dass intransparente Geräte wie die NEDAP-Kisten schlicht verfassungswidrig sind.

Kleine Linkliste: CCC, Heise-Ticker 1, Heise-Ticker 2, Golem 1, Golem 2, @wahlcomputer und, weil der so passend ist: Ulrich Wiesners Vortrag auf dem 23C3 zu dem Thema zum ansehen.


total transparent

Nicht nur, dass Wahlcomputer selbst nicht nachvollziehbar funktionieren, nein, die Diebold-Geräte erzeugen auch noch intransparente Logs und löschen ganze Stapel an Stimmen, wenn ihnen danach ist. Ohne das erkennbar im Log zu dokumentieren. 

=> Don't use. Ever.

(via Bruce Schneier)

Qualcomputer 2

Nun, wo die mündliche Verhandlung vorbei ist, gibt es da ein paar sehr interessante Berichte zu lesen. Verlinkt hat die schon netzpolitik.org, das muss ich ja nicht auch nochmal machen. Und dann lasse ich es mir auch nicht nehmen auf Fefe hinzuweisen, der nicht nur feststellt, dass eine Wahlmanipulation mit Wahlcomputern einfach nicht nachweisbar ist (genauso wenig, wie eine Nicht-Manipulation nachweisbar ist), sondern auch noch einen faszinierenden Satz aus dem Heise-Ticker zitiert: Aus dem Umstand, dass eine Wahl – ob mit oder ohne Wahlcomputer – manipuliert werden könnte, "folgt nicht, dass die Wahlgesetze verfassungswidrig sind". Mein Lieblingszitat vom Hamburger Staatsrechtler Prof. Ulrich Karpen will ich aber nicht unerwähnt lassen: Und Wahlen seien nun einmal “kein geeignetes Spielfeld für technische Innovationen”

Ach ja: es ist tatsächlich eingetreten, was ich erwartet habe: Das BVerfG wird eine Grundsatzentscheidung fällen, mit der die Rahmenbedingungen für Wahlen (insbesondere mit technischer Unterstützung) festgehalten werden. Und aus den bisherigen Urteilen darf man hoffen, dass das Urteil der Linie der bisherigen Regierungen nicht unbedingt entgegenkommen muss, dafür aber Wahlen auf eine saubere Grundlage stellen wird. Und das ist auch gut so.

Qualcomputer

Nur als Erinnerung: Heute findet vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung statt über die Wahlbeschwerde zum Einsatz von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl. Dadurch, dass die Verfassungsrichter einen mündlichen Verhandlungstermin einberufen haben, beweisen die Verfassungsrichter mal wieder, dass sie sich nicht nur auf das Geschwafel des Innenministeriums verlassen ("Wahlgeräte sind sicher, weil es verboten ist, die zu manipulieren"), und stattdessen die Beschwerde im Detail anzuhören, sich eine Meinung dazu zu bilden, und dann daraus ein Urteil zu erstellen. Was würden wir nur ohne das Verfassungsgericht machen?

Demokratieumstellungsbestreben

'Angesichts wachsender Schwierigkeiten der deutschen Parteien, stabile Regierungsmehrheiten zu bilden, hat der frühere Bundespräsident Roman Herzog grundlegende Korrekturen des Wahlrechts angemahnt - sonst drohten schwache Minderheitsregierungen.'

Nachzulesen gibt es einen Artikel dazu hier.

Wieso nur beschleicht mich das Gefühl, dass Herr Herzog da die Linkspartei von einer möglichen Regierungsbeteiligung ausschließen will? Man mag von der Partei halten, was man will, aber sich einfach per Änderung der Wahlgesetze über den Wählerwillen hinwegsetzen zu wollen, finde ich nur begrenzt witzig.

'Ohne Korrekturen drohe sich der Vertrauensschwund der Bürger gegenüber den bisherigen Volksparteien CDU/CSU und SPD fortzusetzen.'

Hmm. Kann es sein, dass hier nur an Sympthomen rumgedoktort wird, anstatt dem Bürger eine Möglichkeit zu geben, Vertrauen in genügend Parteien zu haben? Wer sagt eigentlich, dass die Bürger den "bisherigen Volksparteien" vertrauen wollen? Vielleicht ist ja die Zeit der Parteien einfach nur abgelaufen, und es wird Zeit, dass die Dinosaurier aussterben, um von neuen Lebensformen Parteien abgelöst zu werden. Aber nein, dass kann nicht sein. Das würde ja bedeuten, dass die Politik zwischendurch mal auf den Willen des Volkes hören müsste.

ComPod #89: Informationstechnische Systeme - Teil 2

Wahlen. Mal wieder.

Im zweiten Teil des diesmal wieder dreiteiligen Podcasts beschäftige ich mich mit der Wahl, die hier in Hamburg am 24.2. stattgefunden hat. Dabei wurde erstmals ein neues Wahlsystem verwendet, was ich aber recht einfach verständlich fand. Dazu und zum Wahlergebnis äußere ich mich, genau wie zu den anstehenden Kommunalwahlen in Bayern, bei denen auch wieder informationstechnische Systeme eingesetzt werden sollen. Für Musik sorgt in dieser Teilfolge Alana Grace, die leider nur einen Song zum Download auf Garageband anbietet. Den Song 'Black Roses Red' fand ich aber so gut, dass ich Euch den unbedingt auf die Ohren tun muss.

Länge: 37:08, 34,0 MB.

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