Zensursuneuplan
Und dann war da noch… Zensursula tat Zensursula-Dinge. Konkret hat die Präsidentin der EU-Kommission ein Gerede zum State of the EUnion geredet, und dabei angekündigt, die Kommission werde einen Gesetzentwurf für einen “Kids Act” ins Parlament werfen, mit dem Kindern unter 13 Jahren der Zugriff auf das Internetz verboten werden solle. Wir können ja alle mitbekommen, wie großartig die Regelung in Australien funktioniert, wo “Soschel Midia” für Personen jünger als 16 nicht zugänglich sein sollen. Da haben ja auch gar keine VPN-Dienste Konjunktur, während die Betroffenen auch überhaupt nicht von relevanten Informationen abgehängt werden. Der Zensursula-Vorschlag läuft bei mir in der Kategorie erster Aufschlag, der unmöglich angenommen werden kann. Von daher betrachte ich den gar nicht aus der Nähe, oder werfe die Frage in den Raum, wie eine EU-Regelung mit so Grundrechten wie dem Recht, sich aus frei zugänglichen Quellen informieren zu dürfen, kollidiert. Artikel 10 der Europäischen Rechtecharta dürfte da der einschlägige Artikel sein, wenn ein gewisser ECHR mich da richtig informiert. Was Zensursula mit ihrem Gerede schafft: Die Frage, ob Informationsrechte für Personen abhängig vom Alter eingeschränkt werden darf, die sich vorher nie stellte, wird plötzlich aufgebracht. Und gleichzeitig wird verlangt, dass im Internet überall Altersabfragen aufgebaut werden sollen, und die Bevölkerung daran gewöhnt, ständig einen Altersnachweis liefern muss. Eine logische reaktion wäre ja, dass Personen, die so etwas fordern, ihren geistigen Zustand begutachten lassen müssen, und aktuellste Gutachten stets öffentlich bereitstellen müssen. Irgendwas sagt mir, dass eine solche Pflicht Forderungen signifikant reduzieren helfen würde.