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uneinsichtig

Der deutsche Bundesinnenminister Schäuble hat ja bekanntlich gefordert, im Grundgesetz solle ein "Quzasi-Verteidigungsfall" vorgesehen werden, wenn 'Terroristen' ein Flugzeug entführen würden. Für diesen Fall beabsichtigt Schäuble nämlich, das Flugzeug abschießen zu lassen, weil dadurch ja die Gefahr für die restliche Bevölkerung gebannt würde. Bei seinem Vorstoß ignoriert der Minister geflissentlich, dass das Bundesverfassungsgericht im Februar 2006 bereits das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, weil in diesem Gesetz der Abschuss entführter Flugzeuge (inklusive der Insassen des Flugzeugs, versteht sich) vorgesehen war.

Inzwischen ist von SPD-Seite mitgeteilt worden, dass man einen solchen Gesetzesvorstoß nicht mittragen würde, und gegebenenfalls gegen das daraus entstehende Gesetz Verfassungsbeschwerde einreichen würde. Dagegen kontert die CDU-Fraktion durch ihren Vize, Bosbach, dass es doch bedauerlich sei, dass die SPD sich gegen diesen Vorschlag stellen würde, und Schäuble setzt auch noch nach, er halte es für "unverantwortlich", wenn der Extremfall ungeregelt sei.

Vielleicht sollte sich Bundesinnenminister Schäuble noch einmal sorgfältig die ersten Artikel des Grundgesetzes durchlesen, insbesondere den, in dem von der "Würde des Menschen" geredet wird, ebenso wie das Verfassungsgerichtsurteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 357/05. Ich bin mal so frei, aus dem verlinkten Urteil zu zitieren:

"Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden." (Hervorhebung von mir)

Solange Herr Schäuble nicht darzulegen vermag, wie der "Quasi-Verteidigungsfall" den hervorgehobenen Abschnitt verhindern soll, wird wohl sehr wahrscheinlich jeder weitere Gesetzesvorstoß vom Verfassungsgericht als mit den Grundrechten unvereinbar abgewiesen werden.

Und das ist auch wirklich gut so.

Trackbacks

Compyblog am : Illegale Durchsuchungen

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Der BGH hat jetzt also entschieden, dass Online-Durchsuchungen illegal sind. Insbesondere sind derartige verdeckte Maßnahmen nicht vom normalen Durchsuchungsparagraphen gedeckt sind, da damit insbesondere die Pflicht für die Strafverfolger verletzt wird,

Kommentare

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mic am :

Was soll man dazu sagen, ist der Typ eine Bedrohung für die Demokratie? Kann man das schon als politischen Amoklauf bezeichnen, ist der gute Herr damit schon in die Klasse der Problempolitiker einzuordnen? Wer hat den eigentlich zum Innenminister gemacht? Wie ist die Rechtslage beim "finalen Rettungsschuß"? Wird jetzt unser Grundgesetz geändert werden?

Fragen über Fragen...

MIC



:pfui: :kopf-wand: :kotzen:

Andre Heinrichs am :

Ich würde es jedenfalls sehr begrüßen, wenn Herr Schäuble mit seinen klar Forderungen, die klar gegen die Grundlagen deutschen Rechts verstoßen, unter Beobachtung vom Verfassungsschutz stünde. Einen Rücktritt wird man ihm wohl nicht nahelegen, wenn ich die offiziellen Reaktionen aus der CDU so betrachte.

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