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eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen den unbekannten Scheibeneinwerfer ist eingestellt worden, schreibt mir die Staatsanwaltschaft. Grund für die Einstellung: Der Täter konnte nicht ermittelt werden. Das Verfahren wird "von Amts wegen" wieder aufgenommen, wenn "Anhaltspunkte für die Person des Täters bekannt werden". Das wird zwar wahrscheinlich nicht passieren, aber es ist gut zu wissen, dass das passieren könnte.

Etwas eigenartig an dem Schreiben finde ich aber, dass es nicht besonders personalisiert ist, obwohl es offensichtlich mit computerunterstützung erstellt wurde. Aber vielleicht ist das ja Absicht.

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Kommentare

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TK am :

Da hast du den Standard "Konnte nicht ermittelt werden"-Textbaustein bekommen. Schon mal über einen "Alarmanlage"-Aufkleber nachgedacht? Oder über eine Alarmanlage?

Andre Heinrichs am :

Ja, nach Textbaustein sieht das auch aus. Aber eine Alarmanlage lohnt sich eher nicht.

TK am :

Dann kauf einen Aufkleber, wo draufsteht, dass du eine Alarmanlage hättest. Den bekommst du sicher beim Autoaufkleber-Händler deines Vertrauens.

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