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Quo vadis?

Was ich heute gefunden habe, macht mich umso skeptischer gegenüber der verdeckten Online-Durchsuchung. Da wurde also jemand beschuldigt, er hätte mit seinem Computer ein bestimmtes Fax versendet. Im Rahmen des Verfahrens ist der Computer dann also beschlagnahmt worden. Der Beschuldigte hat dann bestritten, das betreffende Fax versendet zu haben, und angegeben, dass möglicherweise ein Trojaner das Fax versendet haben könnte. Um das zu überprüfen wurde ein Sachverständiger mit der Untersuchung des Computers beauftragt.

Was der Sachverständige dann vorgefunden hat, ist schon erstaunlich: Die Polizeibeamten haben auf dem Computer (dem Beweismittel) nicht nur das Faxprogramm neu installiert, sondern auch noch eine Word-Datei erstellt, in der dann der Inhalt des angeblich versendeten Fax enthalten war. Dadurch konnte dann der Sachverständige keine definitiven Aussagen mehr über den Zustand des Computers zum Zeitpunkt der Beschlagnahme treffen.

Wenn die Polizei jetzt schon so unprofessionell vorgeht (obwohl anscheinend angeordnet ist, dass ein Image der Festplatte gezogen werden soll, und dann nur mit diesem Image gearbeitet werden darf), dann wird nach der Einführung des berühmten Bundestrojaners der Computer als Beweismittel weitestgehend entwertet, weil ja die Beweise immerhin erst durch den Trojaner auf den PC geschleust worden sein könnten. Das heißt dann im Umkehrschluss, dass durch den Bundestrojaner eben nicht neue Beweismittel zugänglich gemacht werden, sondern im Gegenteil, momentan verfügbare Beweismittel vernichtet werden.

Gab es da nicht den Straftatbestand der Strafvereitelung (hier wohl eher der Strafvereitelung im Amt)? Sollten dann nicht die Herren Schäuble, Ziercke, Freiberg, und alle, die sonst noch nach der heimlichen Überwachung verlangen, vorsorglich überwacht werden? Es besteht in meinen Augen Grund zu der Annahme, dass sie Straftaten Vorschub gewähren.

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Kommentare

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vivec am :

Müsste man da nicht sein Gehirn benutzen? Beziehungsweise, in diesem Fall, Gehirn benutzen im Amt?

Andre Heinrichs am :

Für die Überwachung müsste man das? Dann geht das natürlich nicht. Und schon gleich überhaupt nicht im Amt.

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