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Verfassung 1:0 Wahlcomputer

Völlig unterraschend hat das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil gegen die Wahlcomputer verkündet. Damit werden mit Sicherheit Wahlcomputer so bald nicht wieder bei Wahlen in Deutschland eingesetzt werden können.

Im Detail hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass NEDAP-Wahlcomputer dem Transparenzgebot der Verfassung nicht entsprechen. Außerdem hat es die Bundeswahlgeräteverordnung als verfassungswidrig erkannt, weil die Verordnung eben keine ausreichenden Anforderungen an die Transparenz von 'Wahlgeräten' stellte. Das ist kein grundsätzliches Verbot elektronischer Stimmerfassung, macht deren Erlaubnis aber davon abhängig, dass mit derartigen Geräten genauso frei, geheim und transparent gewählt werden können muss, wie mit Stimmzetteln auf Papier. Dass die NEDAP-SpielautomatenWahlcomputer diese Anforderung offensichtlich nicht erfüllen, darf dem geneigten Leser einigermaßen offen ersichtlich sein.

Die angeblich so tollen Verfahrensregeln, die als Ersatz für die Überprüfbarkeit der Wahlergebnisse herhalten sollten, hat das Gericht abgelehnt, weil sie eben nicht die tatsächliche Nachprüfbarkeit ersetzen können. Dazu gehört auch der Voodoo-Zauber der Bauartzulassung, bei der gerade einmal eine Handvoll Experten bei der Physikalisch Technischen Bundesanstalt sich von der angeblichen Funktionsweise der Wahlcomputer überzeugen können, und die Wähler dazu verdammt sind, dem Urteil in Form der Bauartzulassung blind zu vertrauen.

Dann hat das Bundesverfassungsgericht noch festgestellt, dass der verfassungswidrige Einsatz von Wahlcomputern auch die letzte Bundestagswahl betraf, dieser Fehler aber nicht zu einer Wahlwiederholung führen muss, weil es ja auch keine Hinweise auf Wahlmanipulation gäbe, und der Schaden durch die verfassungswidrige Stimmabgabe in einigen Wahlbezirken nur geringfügig relevant für den Bundestag sei. Oder etwas anders ausgedrückt: Ja, die Wahl ist verfassungswidrig gewesen, wo mit Wahlcomputern gewählt wurde, aber das ist jetzt auch noch verschmerzbar.

Putzigerweise reitet der Wahlprüfungsausschuss auf dem letzten Teil der Pressemitteilung herum. Dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil die selbstherrlichkeit des Ausschuss in die Ränge weist, der ja bekanntlich die Wahlbeschwerde von Ulrich Wiesner abgewiesen hatte, übersieht der Ausschuss großzügig. Das Urteil hat mal wieder nur Gewinner. Wenn ich dann lese, dass Geräte umgerüstet werden sollen, beschleicht mich aber wieder das Gefühl, dass diejenigen PolitikerLobbyisten, die das fordern, mit einem Ausdruck der gesammelten Werke des Bundesverfassungsgerichts verprügelt werden wollen. Denn das Gericht hat eindeuig festgestellt, dass intransparente Geräte wie die NEDAP-Kisten schlicht verfassungswidrig sind.

Kleine Linkliste: CCC, Heise-Ticker 1, Heise-Ticker 2, Golem 1, Golem 2, @wahlcomputer und, weil der so passend ist: Ulrich Wiesners Vortrag auf dem 23C3 zu dem Thema zum ansehen.


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