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Gut zu wissen

Udo Vetter hat zusammengefasst, was man in einem Blog rechtlich unbedenklich schreiben kann. Dabei macht er auch klar, dass manche Forderung von Anwälten vor Gericht nicht standhalten würde, in einem Brief aber trotzdem einfach mal behauptet wird.

Sein Fazit: Meinungsäußerungen und belegbare Tatsachen sind rechtlich 'sauber'.

Nachtrag: Thomas Knüwer beschreibt die Situation sehr treffend mit dem Vergleich einer Abmahnung mit einem Messer, das einem an die Kehle gesetzt wird.

Aus eigener Erfahrung kann ich mal auf das Verhalten der Firma Kalorimeta verweisen. Wer so reagiert, muss auch keine 'schlechte Presse' fürchten.

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Mein Parteibuch am : Euroweb Internet GmbH und die Meinungsfreiheit

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Dass das Web in Europa, also das Euroweb sozusagen, im Informationszeitalter kein rechtsfreier Raum, aber Rechtsmi?brauch eine Gesch?ftsidee ist, ist wohl jedem klar, der sich mal mit dem Law-Hunting von Adressbuchbetr?gern gegen Michael Pl?mpe au...

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