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Prügelbullenschutzgesetz

Heute hat die Regierung mal wieder einen Gesetzentwurf in den Bundestag geschmissen (Offiziellsprech: Die Regierung hätte einen Gesetzentwurf beschlossen, aber die Exekutive hat da nicht viel zu beschließen), mit dem 'Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit einer höheren Höchststrafe geahndet werden kann: Bisher gab es für diese schlimmen Taten bis zu zwei Jahre Gefängnis (die damit auf Bewährung ausgesetzt werden konnten, wenn ich das richtig verstanden habe). Die Schwarze Pest wollte bis zu fünf Jahre Strafe haben, aber ausnahmsweise ließ sich die FDP (SLS) nicht darauf ein, so dass die Höchststrafe 'nur' auf drei Jahre erhöht wurde.

Die Begründung, die die Innenminister der Länder für ihre Forderung nach einer Verschärfung geliefert hatten, war, dass die armen Polizisten ja immer gewalttätigeren Personen ausgesetzt wären. Dummerweise hilft die Gesetzesänderung da nichts. Denn Körperverletzung (eines Beamten) ist bereits eine Straftat, genau wie die weniger brutale Beleidigung. Und damit bleibt 'Widerstand' nur für solche brutalen Gewalttäter übrig, die weder einen Vollstreckungsbeamten beleidigt, noch verletzt haben. Gegen Gewalt hilft das Gesetz also nichts.

Wem hilft die Verschärfung also? Wie wäre es mit Polizisten, die, sagen wir mal, Demonstranten verprügeln. Und auf deren Anzeige mit einer Gegenanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte reagieren. Eine Strafdrohung bis zu drei Jahre wird bestimmt so manches Polizei-Prügel-Opfer davon abhalten, sich gegen die Gewalttäter im Staatsdienst zu wehren. Nachdem die diversen Polizeigewerkschaften sich standhaft dagegen wehren, dass Polizisten auf Demos identifizierbar sind (auch, wenn sie Stormtroopers-Vermummung anhaben), werden sich sicher über die Verschärfung der Widerstandsregeln freuen. Und zu leiden haben wieder mal Bürger, die nur ihrem Recht auf Versammlung nachgegangen sind und schützt Prügelcops.

(Blogeintrag inspiriert durch eine Analyse bei der FR)

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