Datenschutz gilt auch für Datenschützer
Na sowas! Der Datenschutzbeauftragte Hamburg findet, dass Google Analytics Böse sei (und die Verhandlungen mit Google abgebrochen hat), weil die IP der Seitenbesucher übermittelt, und (möglicherweise) von Google gespeichert würden. Nun stellt sich heraus, dass die offizielle Webseite des Datenschubsers selbst Trackingcode enthält, der die Daten der Seitenbesucher genauso übermitteln kann. Wenn nun aber Seitenbetreiber, die Googles Analytics-Code nutzen, verklagt werden sollen, dürfte der Datenschubsers genauso verklagt werden. Wo Krieg ich denn mal eben Popcorn her?
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Compyblog am : Datenschubsschubs
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Der Groschen hat zwar etwas länger gebraucht, ist dann aber doch gefallen: Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg hat dann doch mal realisiert, dass seine eigene Seite die von ihm selbst aufgestellten Regeln bricht. Und weil das User-Tracking ja so gar ni
Kommentare
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