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Rechtsterror-Festnahmen

Mal etwas Spannendes aus der Terror-Ecke: Gestern hat die Polizei in Freital in Sachsen mit größerem Personalaufwand eine Gruppe Menschen hausdurchsucht und festgenommen, die unter dem Verdacht stünden, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben. Das ist insofern überraschend, als auch nach mehreren hundert bundesweit terrorisierten Flüchtlingsunterkünften und mehr als vierzehntausend(!) Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund (laut BKA) im Jahr 2015 die Innenpolitiker, Polizeioberen und Geheimdienste öffentlich immer noch bekundet haben, es handle sich um völlig zusammenhanglose Taten, geradezu Einzelfälle. Nun ist also wohl doch irgendwem in der Bundesanwwaltschaft mal kurz aufgefallen, dass man zumindest bei überschaubaren Personengruppen ab drei Personen, die wiederholt negativ auffallen, zu prüfen wäre, ob vielleicht einer der härteren Straftatbestände vorliegen könnte, wie eben der RAF-Paragraph 129a des Strafgesetzbuches vielleicht erfüllt sein könnte. Und anders als bei der weltweiten, umfassenden Spionage, wo bis heute die Generalbundesanwaltschaft noch nicht mal ein Ermittlungsverfahren eröffent hat, hat sie sich nicht nur bequemt, der Untersuchung ein Aktenzeichen zu verpassen, sondern eben auch Beschuldigte festzunehmen, und konkret zu ermitteln.

Wenn ich nicht irgendwas Wesentliches verpasst habe, ist das imemrhin der erste Fall von rechtem Terrorverdacht seit im November 2011 eine gewisse NSU bekannt wurde. Ob wohl in diesem Fall beim Verfaschungsschutz wieder versehentlich ganze Aktenordner in den Aktenvernichter springen?

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