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Kernfassung

Es ist mal wieder Zeit dafür, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit einer Aktion einer früheren Regierung befasst. Hier geht es um die Stuer, die Schwarz-Geld bei der AKW-Laufzeit-Verlängerung erdacht hatte, um zu zeigen, dass die AKW-Betreiber nicht kostenlos wegkämen, die sogenannte Kernbrennstoffsteuer. Da stellen die Verfassungsrichter nun fest, dass die Steuer so nicht geht. Ich würde nicht behaupten, dass ich die Begründung verstanden hätte. Aber wenn die AKW-Betreiber Geld vom Staat bekommen, was sie ja vorher von den Stromkunden geholt hatte, wird der Strom dann billiger? Oder gibt es eine lustige Rückzahlung für den bezogenen Atomstrom? Oder versickert das Geld bei den Aktionären und den Oberen der AKW-Betreiber? Ich würde mal spontan auf Letzteres tippen.

Immerhin hielt die Schwarz-Gelde AKW-Laufzeit nicht so lange wie ursprünglich angenommen, nachdem in Japan drei Reaktoren direkt nebeneinander ohne Strom recht deutlich INES-6-Ereignisse abgeliefert haben. Übrigens gab es dazu neulich mal Meldungen, als Roboter in einem Reaktor nachsehen sollten, wie es dort aussähe. Die Geräte sind innerhalb kurzer Zeit ausgefallen, woraus deren Hersteller eine Strahlendosis von rund 500 Sievert pro Stunde vermutete. Menschen wären bei der Dosis übrigens nach ungefähr fünf Minuten tot. Nur, um mal den Berichten zu widersprechen, die immer noch behaupten, Tschernobyl sei ja so viel schlimmer gewesen. Tschernobyl hat das strahlende Material schlicht explosiv in der Atmosphäre verteilt, während in Fukushima die Brennstäbe irgendwo in den Gebäuden stecken dürften, wenn sie sich nicht inzwischen langsam Richtung Grundwasser fressen, und das dann verseuchen.

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