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Frau Kunde

Meldung aus der "dass das mal geklärt wurde"-Ecke: Eine Kundin einer Sparkasse beanstandete, dass diese in Vordrucken immer nur von 'Kunde' schriebe, obwohl sie doch Kundin sei. Die Beschwerde durfte nun auch der Bundesgerichtshof betrachten und urteilte wie folgt: Es sei hinzunehmen, dass die Bank in Vordrucken das generische Maskulinum Kunde verwende. Auch von Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts (wie gendert man das aigentlich) wollten die Richter nichts erkennen.

 Einerseits wundert mich das Urteil nicht. Andererseits könnte da glatt der Eindruck entstehen, dass es keine Probleme in diesem Land gäbe, wenn sich BGH-Richter schon mit derart tiefgreifenden Fragen befassen müssen. Aber gut, das Thema ist ja jetzt geklärt.

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