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VWGH

Meldung aus der 'da musste man mit rechnen'-Ecke: Der Bundesgerichtshof hat sich mal zum Diesel-Betrug des teilstaatlichen VW-Konzerns geäußert, und das Urteil überrascht nicht. Die Richter befinden, der Konzern habe sittenwidrig gehandelt und sei zu Schadensersatz verpflichtet. Nachdem es sich beim BGH um ein höchstes Gericht handelt, dürfte abgesehen von Verfassungsbeschwerden der Rechtsweg ausgeschöpft sein. VW hat in der Vergangenheit immer wieder Kläger außergerichtlich von Klagen abgebracht, so dass es gefühlt viel zu lange bis zum jetzigen Urteil brauchte. 

Offen bleibt noch, inwiefern die Verantwortlichen bei VW zu selbiger gezogen werden, aber ich rechne nicht mit Strafen der Täter:innen. 

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