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Bestandsfassungsbruch

Überraschung vom Freitag dem 17.: Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich verkündet, dass die Bestandsdatenauskunft, die frühere Regierungen beschlossen haben, in ihrer Form verfassungswidrig ist. Weil das alles ziemlich intensive Eingriffe in die informationellen Selbstbestimmungsrechte sind, die Die Gesetzgeberin dummerweise nicht mal ansatzweise ausreichend begründet und begrenzt hat. Das fanden zwar auch schon Demonstrierende 2013, als das ganze gesetzgegeben wurde, aber wie üblich beliebten die Abgeordneten nicht auf das Volk zu hören. Jetzt haben die entsprechenden Gesetze ein Höchsthaltbarkeitsdatum, und wenn darauf weitere Rechtsausweitungen aufgebaut wurden (da war doch gerade was mit Ausweitungen des Nertzwerkzersetzungsgesetzes, wo auch Bestandsdaten inklusive Passworten dem BKA geschenkt werden musste), dürfte deren Fundament ziemlich brüchig sein. Ich finde es ja nur schade, dass das Urteil so lange nach dem Gesetz erst kommt, da sind viele damalige Minister (wie ein Brüllrich) gar nicht mehr in hohen Ämtern, aus denen sie mit Schimpf und Schande verjagt werden könnten.

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