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vorbeugende Datenweitergabe

Laut heise online fordert der Bundesrat, dass "Daten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen" nicht nur "für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum" herausgegeben werden sollen, sondern auch für etwas, was schwammig als "vorbeugende Bekämpfung von Straftaten" bezeichnet wird.

Wenn ich mal darüber hinwegsehe, dass die erste Formulierung schon jede Menge Schwammigkeit enthält, immerhin kann man ja recht einfach behaupten, man wolle Rechte am "geistigen Eigentum" durchsetzen, dann finde ich die präventive Weitergabe von Daten zur Identifikation einzelner Personen äußerst bedenklich. Ich meine mich erinnern zu können, dass jeder Bürger das Recht hat, Äußerungen anonym oder zumindest pseudonym zu tätigen.Dummerweise ist das wohl kein Grundrecht, weshalb die Länder wohl meinen, es einfach mal de fakto abschaffen zu können.

In dem Artikel wird als Beispiel angegeben, dass besagtes präventive Auskunftsrecht genutzt werden soll, "wenn auf einer Internetplattform Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen, Blankoformulare für Dienstausweise der Polizei oder Zugangsberechtigungen für einen bestimmten Flughafen angeboten werden". Die Ermittler müssten dann erfahren dürfen, wer diese Informationen veröffentlicht hat, und ob diese Person weitere Internetangebote veröffentlicht. Komisch, ich hatte bisher den Eindruck, zu dem Zweck gäbe es eine Impressumfspflicht für 'gewerbliche' Internetseiten.

Wenn sich die Verursacher dieses Vorschlags mit der Regelung erhoffen, auch Informationen über Teilnehmer an Internetforen zu erlangen, müssten sie Forenbetreiber als "die Anbieter von Tele- und Mediendiensten" bezeichnen. Wobei ich als Betreiber der Kommentarplattform dieses Blogs mich im Zweifelsfall außer Stande sehen müsste, die geforderten Informationen herauszugeben, und auch die Informationen, die ich eventuell über Kommentatoren habe, nur gegen eine entsprechende richterliche Anordnung verfügbar machen würde. Bei dem genannten Beispiel könnte es allderdings schwierig werden, die Anordnung zu erhalten, immerhin besteht ja auch hier mal wieder nur eine abstrakte Gefährdungslage, falls überhaupt von einer Solchen geredet werden kann.

Meine Hoffnung, dass auch diese Regelung vom Verfassungsgericht kassiert wird, erweitere ich damit von der Vorratsdatenspeicherung auch auf diese Überwachungsmaßnahme.

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Kommentare

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Lino am :

War die Impressumspflicht nicht für gewerbsmäßige Internetseiten? Das ist ein großer Unterschied.

Andre Heinrichs am :

Ist sie. Aber als 'gewerbsmäßig' wird ja schon eine Seite verstanden, die regelmäßig aktualisiert wird. Da gibt es doch Anwälte, die jeden abmahnen, dessen Internetseite auch nur ansatzweise als 'gewerbsmäßig' betrachtet werden kann. Da dürfte es schwer werden, Seiten zu finden, bei denen sich der Besitzer nicht finden lässt. Domains fallen ja schonmal komplett flach, die Whois-Informaionen sind ja recht einfach einsehbar. Deswegen vermute ich mal, dass diese Politiker in ihrer großen Weisheit Forenbeiträge verfolgen wollen...

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