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Verfaschungsschweigen

Meldung aus der "kann mal jemand nachfragen, ob die das ernst meinen"-Ecke: Eine Anwältin wollte vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg wissen, was dort so über sie gespeichert wäre. Weil der Verfaschungsschutz gewohnt schweigsam war, musste sie dazu gerichtliche Unterstützung heranziehen, bis die Spionagebehörde sich bequemte folgendes anzubieten: Sie bekommt eine Auskunft, muss aber versprechen, niemandem zu sagen, was sie dabei erfährt. Jungs, Mädels, liebste Verfascher. Das Recht auf Auskunft, was ihr da beschränken wollt, lässt sich aus dem Grundgesetz (auch mal als "Verfassung" bezeichnet) herleiten. Also aus dem Ding, was laut dem Namen eures Spionagedienstes ihr zu schützen haben solltet. Von Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung für nur dem Namen nach dem Grundgesetz unterliegende Spionagedienste habe ich irgendwie nichts mitbekommen, könnt ihr da auf konkrete juristisch feste Grundlagen deuten? Und, wenn ihr das nicht können solltet: Kann ich das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutz empfehlen? Inklusive länglichem Kapitel im nächsten Verfassungsschutzbericht. Weil: Der Verfaschungsschutz Darf Kein Rechtsfreier Raum Sein.

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