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Quadurteil

Erinnert ihr euch noch, wie Sony (die mit dem Rootkit) meinten, Quad9 verklagen zu können, weil die zu irgendwo im Internetz rumliegender angeblicher Raubmordterrorkopien die Servernamen zu IP-Adressen aufgelöst haben, was gemeinhin die Aufgabe von DNS-Resolvern ist? Dazu meldet Heise, es hätte in Leipzig ein Urteil gegeben: Das Gericht hat irgendwie magisch befunden, Quad9 wäre bei irgendwas Täter, und müsste verurteilt werden. Weil, ist ja klar, Domainnamen zu IP-Adressen auflösen, das geht ja Gar nicht, wo kämen wir da auch hin. Nun ist der Witz an dem Urteil der, dass es für Internetserviceprovider damit gefährlich werden könnte, die Auflösung von Domainnamen zu IP-Adressen anzubieten. Und Straßenkarten sollten auch besser schnell verboten werden, denn damit kann man ja auch Adressen erfahren. Gelbe Seiten und Telefonbücher müssten ebenfalls sofort verboten werden, und dieses ganze Internetz, und die Post, und Telefone, und überhaupt Wege und Straßen, denn überall könnte man ja etwas Verbotenes tun. Oder anders ausgedrückt: Das Gericht in Leipzig hat es geschafft, ein schon ziemlich offensichtliches Fehlurteil aus Hamburg noch zu überbieten. Ich hoffe, dass das Urteil schnellstmöglich zu eienr höheren Instanz eskaliert wird, auf Bestrafung der Täter des offensichtlichen Rechtsbruches zu hoffen, braucht man ja nicht, dafür ist die Richterliche Unabhängigkeit viel zu geheiligt.

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