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Maforderungen

Neues von der Regier: Die Gesetzesänderungen für die Content-Mafia, die über die EU eingetütet wurden, tauchen wieder auf. Einerseits hat jemand im Kandisbunzleramt (ich rate mal: Dorothee 'bis hin zu Urheberrechtsverletzungen' Bär wäre spontan verdächtig für die Content-Mafia tätig zu sein) findet, der letzte Vorschlag, der Überschriften doch erlaubt hätte, wäre zu viel. Ich finde ja, wer weniger als acht Worte erlauben will, hat im Internetz nichts zu suchen.

Und dann ist auch der Upload-Filter wieder aufgetaucht. Das Justizministerium würde den noch verhindern wollen. Ob das auch international funktionieren kann, wage ich ja mal zu be3feln.

Lügenschutz-Ausblenderlaubnis

Neues von der Content-Mafia: Die haben sich zwar das Lügenschutzgeld erlobbyiert, aber das hilft nichts, wie ein einfacher Blick auf das (ungültige, weil nie notifizierte) deutsche Gesetz zeigt. Denn Google kann ja einfach Ansage, dass sie nur Webseiten verlinken, die nicht dafür Geld verlangen. Hoffnung der Mafia war, dass im Medienstaatsvertrag eine Regelung aufgenommen würde, die Google zur Anzeige zwingen könnte. Stellt sich raus: Stand jetzt ist davon nichts zu sehen. Oder anders ausgedrückt: da hat die Mafia sich mal wieder energisch in den eigenen Fuß geschossen. Gut so, finde ich. 

Lügenschutzitik

Und dann haben sich beim Justizministerium mal Experten zum ersten Wurf des neuen Lügenschutzgelds geäußert. Wenn ich da nichts übersehe, gibt es keine Wortmeldung, die das gut findet, was das Ministerium plant. Was jetzt aber auch nicht wirklich überraschend ist. Immerhin hat das (illegale, weil nie bei der EU vorgelegte) deutsche Lügenschutzgeld nur Millionen verschlungen, aber keinem Urheberverwerter oder gar Urheber geholfen.

Ich habe bei dem Quatsch ja inzwischen den Verdacht, dass der Springer-Verlag die Granate nur den verbliebenen Verlegern vor die Füße geknallt hat, weil er selbst ja mit Publikationen immer weniger Geld verdient. Und wenn die anderen Verleger das dann auch nicht tun, ist das vielleicht irgendwie gut.

Zensursudoch

Eine Meldung aus der 'das hatten wir vor zehn Jahren schonmal'-Ecke: Die Content-Mafia nutzt die eigentlich ja nur für ganz andere Zwecke vorgesehene Sperr-Infrastruktur und lässt ihr unpassende Webseiten aus dem Internetz verschwinden. Womit sich dann bewahrheitet, was genaue Beobachter schon seit dem Verbalausfall von Dorothee 'bis hin zu Urheberrechtsverletzungen' Bär erahnen konnten: Bei der ganzen Zensur-Infrastruktur waren Kindesmissbrauchsaufzeichnungen nur vorgeschoben, es ging immer schon darum, dass die Mafia beliebige Webseiten loswerden wollte.

Manchmal ist es wirklich ermüdend, wenn sich rausstellt, wie Recht man schon vor Jahren hatte.

LügenschutzGH

Liebe Verleger,

Als ihr euch vor ein paar Jahren das Gesetz zur exklusivverwertung einzelner Worte gekauft habt ("Leistungsschutzrecht für Presseverleger", wegen der Unmengen an Lügen von mir gerne als Lügenschutzgeld bezeichnet) habt ihr hoffentlich nicht zu viel bezahlt. Denn inzwischen hat sich der Europäische Gerichtshof mit den Gesetz befasst, und eine klitzekleine Formalie entdeckt (gut, die hat Julia Reda schon vor Jahren gefunden, aber wer ist schon so eine damalige EU-Abgeordnete): Und zwar hat die Regier bei dem Gesetz zu sehr gehetzt, und das eben nicht für die vorgeschriebenen drei Monate bei der EU rumliegen lassen. Und so sagt das EU-Recht, dass das Gesetz nicht angewendet werden darf. Ich hoffe, die gigantischen Einnahmen, die die Lobbyisten versprochen haben von dem früheren Verlag, der inzwischen mit Werbeblättchen mit pseudojournalistischem Fülltext gar nicht mehr so viel Geld macht. Aber, liebe Verlüger, seht es doch mal positiv: Das Gesetz hat ja ohnehin nie Geld eingebracht. Da ist doch gut, dass das jetzt weg ist. Oh, und das über die EU-Verwerterechtsreform wieder reinlobbyierte Lügenschutzgeld, das könnt ihr auch gleich sein lassen.

Mafpagne

Erinnert ihr euch an die VG Mafia, oh, sorry. Die nennt sich öffentlich die Verwertungsgesellschaft Media. Die hat die Springer-Mafia vor ein paar Jahren übernommen, um so ihre Lügenschutzgeldforderungen einzutreiben. Von der VG Mafia also hatte Netzpolitik kürzlich ein Papier zur Lobbystrategie an die Öffentlichkeit gezerrt. Lustig wurde es, als mir dann Anfang der Woche in den Nachrichten Propagandasprüche aus dem Papier in den Nachrichten entgegenfielen und dabei nicht als 'Propaganda der Lügenschutzgeld-Mafia' betitelt waren, sondern so taten, als handele es sich um berechtigte, wohldurchdachte Diskussionspositionen interessierter Wirtschaftsvertreter.

Der VG Mafia ist dann irgendwie mitgeteilt worden, dass ihre Propaganda aufgeflogen ist, und sie schwurbelt als Reaktion rum, so wäre das ja gar nicht gemeint gewesen. Doch. Genau so war es gemeint. Bloß blöd, dass eure Lügen dieses Mal schon vorher geleakt sind. Ich bedanke mich dann auch mal bei der Quelle, die Netzpolitik die Informationen hat zukommen lassen.

Depublende

Zur Abwechselung gibt es mal erbauliche Meldungen aus der Mafia: Und zwar war am Freitag Treffen der Ministerpräsidenten der Länder, die das völlig staatsferne ÖR-Programm mit Gesetzen in Form eines Bundeseinheitlichen Staatsvertrags steuern. Die Verleger hatten vor einigen jahren rumgeheult, dass die Öffentlich-Rechtlichen so ein großes Problem für sie wären, und dafür lobbyiert, dass die Sender gefälligst Downloadangebote nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stellen dürfen. Danach müssen die fertigen Sendungen aus dem Netz verschwinden (depubliziert werden), weil Verleger ja keine neuen Texte veröffentlichen können, wenn man sich alte Radio- oder Fernsehsendungen noch ansehen und hören kann. Oder so.

Die Ministerpräsidenten haben dazu nun also beschlossen, dass das weg kann, oder zumindest weniger hart eingestellt. Denn inzwischen behaupten selbst die Verleger nicht mehr, dass sie darunter leiden würden, dass ÖR-Archive im Netz zugänglich sein könnten. Ja, ich bin auch total überrascht, dass Verleger unwahre Behauptungen aufstellen könnten. Die sagen doch sonst immer die Wahrheit... 

Ich wage dann mal die Frage zu formulieren, ob die Verleger, die die bescheuerte Löschungsorgien bestellt haben, davon auch etwas bezahlt haben. Ich vermute mal nein.

Das heißt nun nicht, dass ich die Öffis von Kritik ausnehmen wollte, alleine die extrem einseitige Berichterstattung über Katalonien in zumindest der Tagesschau fällt für mich nicht unter Journalistisch gerechtfertigt. Aber Verleger, die da auch noch reinpolitisieren wollen (siehe das Gerede vom Staatsfunk der Content-Mafiosi), das geht auch nicht an.

Klaleger

Neue, dumme Idee der Verleger: Die haben den RBB verklagt, weil auf dessen Webseite etwas zu finden wäre, was man auch auf den Webseiten ihrer eigenen Erzeugnisse finden kann: Nachrichten. Und deswegen sei die Seite "presseähnlich". Was auch immer das sein soll. Das idiotische Spiel mit "presseähnlichen" Veröffentlichungen der Öffentlich-rechtlichen Sender spielen die Verleger ja schon länger (erinnert sich noch jemand an die Tagesschau-App, die verboten wurde, weil Ausdrucke der App von einem Tag "presseähnlich" gewesen seien?). Dass sie damit ein ernsthaftes Geschäftsmodell hätten, behaupten ja nicht mal die Verleger.

Wenn die mir endlich mal den Gefallen tun würden, pleite zu gehen. Das wäre nett.

Lügenleger

Der Zeitungsverlegerverband lässt ausrichten, ein Lügenschutzrecht nach Oettinger, also mit ganz viel ohne Ausnahme würde Links doch nicht verunmöglichen. Und man wisse gar nicht, warum das jemand sagen würde. Nun, hoch ehrlose Verlügervertreter: Vielleicht liegt das daran, dass ihre Mitglieder dank gesteigertem SEO Links ohne Worte verunmöglichen, aber die ausnahmslose Anwendung des Lügenschutzrechts gerade jede Nutzung eines exklusiv von einem Verleger verwerteten Wortes mit einer Zahlungspflicht verbinden dürfte. Oder wollen Sie, unehrenhafte Lobbyisten, die völlig faktenfern behaupten, Suchmaschinen würden sich an ihrem sogenannten "Content" bereichern, etwa anderen Leuten vorschreiben, welche Fakten für die zu gelten hätten?

Mal so ganz unter uns: Google wird natürlich nie dafür zahlen, dass Werbebegucker auf Webseiten geschickt werden. Das hätte man nach dem belgischen Gerichtsurteil von vor mehreren Jahren wissen können, als Google die dortigen Verleger aus dem Index gekickt hat, und die erst wieder aufgenommen hat, als die juristisch sauber versichert haben, dass sie keine zahlungen verlangen würden. Das konnte man in Deutschland nach dem bescheuerten Lex Springer erkennen, wo Google sich versichern lassen hat, für Links nicht zahlen zu müssen. Als Springer die "wiederrufliche Gratiseinwilligung" für einige Webseiten nicht geben wollte, tauchten deren Seiten im News-Index ohne Text und Bilder, und natürlich auch getrennt von anderen Meldungen zum gleichen Thema auf. Und dann konnte man auch aus Spanien lernen. Da hatte die Content-MAfia sich ein Lügenschutzrecht erlobbyiert, in dem niemand kostenlos verlinken dürfen sollte. Google hat daraufhin das News-Angebot in Spanisch abgeschaltet. So, liebe Verlüger: Wem macht ihr jetzt noch was vor? Und warum?

Lüginger

Neues vom Lügenschutzgeld: Bekanntlich will der nach Brüssel entsorgte Oettinger ja für die ganze EU das Lügenschutzgeld, was in Deutschland und Spanien bereits krachend gescheitert ist. Und als Reaktion auf die Wortmeldungen der vielen Verlags-Onliner, die zuletzt mit Statistiken unterlegt gezeigt haben, warum es eine bescheuerte Idee wäre, Suchmaschinen (namentlich die mit den mehreren Vokalen hintereinander) vom Verlinken abzubringen, als Reaktion darauf faselt Oettinger, dass er auf die nicht hören will, sondern lieber die Verlegerverbände und ihre Lobbyisten anhört. Die schon beim deutschen Lügenschutzgeld mit Häufungen von Unwahrheiten auffielen. Oder anders ausgedrückt: "Belästigen Sie mich nicht mit Tatsachen, die meinem Glauben widersprechen würden".

Da weiß man, was man hat. Beziehungsweise dank dann drohender Link-Steuer eben nicht mehr hat. Aber dazu ließ der Herr Münchhausen Oettinger wissen, es werde irgendwie keine Link-Steuer geben. Man darf dann vermutlich nur für jeden Link bezahlen.

Und ich lerne daraus, dass es eine blöde Idee war, den ausgemusterten Politiker in Brüssel endzulagern. Der strahlt da gefährlich.

Fotoklag

Copyright ist schwer. Das haben wir erst neulich gesehen, als vor Gericht rauskam, dass der Musikverlag, der ständig Geld für 'Happy Birthday' eingesammelt hat, nie die Rechte an dem Lied-mit-Text erworben hat. Da konnte sich nur kein Urheber mehr melden, weil die alle schon seit vielen Jahren tot waren.

Nun gibt es eine neue Geschichte, die juristisch knuspriger sein könnte. Und zwar hat die US-Bildverwertungs-Firma Getty Images eine US-Fotografin Carol M. Highsmith zur Zahlung von Lizenzgebühren für Fotos aufgefordert, die sie auf ihrer Webseite angezeigt hat. So weit, so langweilig. Interessant wird es, wenn man sich mal ansieht, wer die Fotos gemacht hat: Eben jene Carol M. Highsmith. Und die hat die Rechte an den Bildern auch nicht jemandem verkauft, sondern die Bilder der Library of Congress gespendet, auf dass diese der Allgemeinheit, der Public Domain kostenfrei zur Verfügung stehen mögen. Und für diese Bilder maßt sich Getty Images nun an, Geld verlangen zu dürfen. Reaktion von Carol Highsmith: Sie verklagt dann mal Getty Images, weil es erstmal nicht angeht, dass die Geld einsammeln für Bilder, an denen sie unmöglich Rechte legal erworben haben können. Und wir kennen ja die US-Schadensersatz-Forderungen. Die Schadensersatz-Forderung beläuft sich mal eben auf eine lockere Milliarde Dollar. Man darf ja mal davon ausgehen, dass die konkreten Bilder, für die Getty gerade von deren Macherin Geld verlangt nicht die einzigen sind, bei denen die Firma sich Rechte anmaßt, die sie nie hatte. Das wiederum erinnert mich dann auch wieder an die Millionen-Einnahmen für das Geburtstags-Lied.

VG Klagia

Meldung aus der 'Huch?'-Ecke: Die VG Media klagt. Mal wieder. Aber ausnahmshalber mal nicht gegen Google, weil die Firma nicht dafür zahlt, Werbebegucker bei den mafiösen Malwareverteilern mit pseudojournalistischem Beiwerk vorbeizuschicken. Sondern dieses Mal klagt die Mafia dagegen, dass ihr beschieden wurde, sie dürfe Google keine Gratislizenz einräumen. Zumindest nicht, solange andere Suchmaschinenbetreiber noch zu Zahlungen aufgefordert werden. Und das ist der springende Punkt: Verwertungsgesellschaften sollen eigentlich Lizenznehmer alle gleich behandeln. Und das lässt der Mafia jetzt genau zwei Optionen: Entweder wird Google zur Zahlung aufgefordert, woraufhin Google kurzerhand die Webseiten der Verlage aus dem Angebot von mindestens Google News kickt und trotzdem nicht zahlt. Oder keine Suchmaschine muss zahlen. Womit das bescheuerte Lügenschutzgeld dann hoch öffentlich genau das wäre, was sich schon abgezeichnet hat: Gescheitert.

Kommission für Besonders Dämliche Ideen

Eine Meldung von Freitag, bei deren Überschrift mir schon unwohl wurde: Eine gewisse Bund-Länder-Kommission prüfe ein Verbot von Spamblockern. Weil, so lese ich da, durch die Ausblendung von bezahlter Malware ja Verlegern die Arbeit verunmöglicht würde. Das finde ich unter mehreren Gesichtspunkten mal eben kurz lustig: Erstmal gibt es ja nicht ein Monopol bei Methoden, wie Werbedreck ausgefiltert werden kann. Man kann technisch zum Beispiel die Domains besonders beliebter Malwareschleudern in seiner /etc/hosts Datei auf ungefährliche feste Adressen routen, und so verhindern, dass der Browser versehentlich die Schadware herunterlädt, ausführt und anzeigt. Dann gibt es, was hier vermutlich gemeint ist, Addons, die im Browser dafür sorgen, dass die Schadware nicht geladen wird, während der sogenannte content der Seite angezeigt wird. Oder im Falle von besonders freundlichen Verlegern eben auch nicht, weil die feststellen, dass man die Schadware nicht geladen hat, und dann die "Inhalte" auch nicht anzeigen wollen.

Warum reite ich die ganze Zeit so auf der Schadware rum? Nun, das ist der zweite Grund, warum ein Verbot der Selbstverteidigungstechniken putzig ist. Bekanntlich verteilen immer wieder Werbenetzwerke neben den nervigen, Bandbreite fressenden Filmchen, Bildern und Trackingdreck auch immer gerne Schadsoftware, die durch Sicherheitslöcher die Rechner der Besucher der Verlegerwebseiten übernimmt, und beliebige Straftaten (Computersabotage fällt mir spontan ein) begeht. Lustigerweise wollen die störer, also die Verlage, für den durch ihre Handlungen ermöglichten Schaden nicht haften. Und anders als bei der Abmahn-Mafia hat hier bisher kein Gericht die Störer zur Haftung herangezogen.

Und dann ist es mal Zeit für einen (wie üblich hinkenden) Vergleich: Ein Verbot von Werbeblockern in Anbetracht der Schadsoftware-Seuche wäre so, als würden Einbrecher erlobbyieren, dass Wohnungsschlösser verboten würden, weil sie sonst ja ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen könnten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass analog zu den Filesharing-Abmahn-Orgien sich auch Anwälte finden lassen, die die Verleger als Störer mit Abmahnungen bewerfen. Gegebenenfalls eben für jede verseuchte Anzeige einzeln. Und kostenpflichtig. Wetten, dass dann Verleger plötzlich doch Wege finden würden, schädlichen Werbedreck auszufiltern?

Spamtent

Mal wieder eine Wortmeldung der sogenannten Qualitätspresse: Vor dem Landgericht Köln argumentierte gerade erst der Verlag der Regierungspostille, dass einerseits der Werbeflächenverkäufer mit pseudo-journalistischem Beiwerk (wie durch einen Verlagsvertreter bereits vor einem Gericht vorgetragen) in einem Wettbewerbsverhältnis zur Werbeanzeigeverhinderungsfirma mit eigenwilligem Geschäftsmodell Eyo stünde, sondern auch, dass die Werbeanzeigen "Content" seien. Weil man ja durch sogenannten "Content" in Form von Werbung über Sonderangebote informiert würde. Was der Verlagsvertreter bestimmt nur vergessen hat zu erwähnen: Über welche Sonderangebote informiert Werbung, durch die ungeschützte Besucher der Werbseiten mit Malware wie Verschlüsselungstrojanern infiziert werden? Und wenn das doch alles "Content" wäre, wann beliebt der Springer-Verlag dann mal für den durch ihn verbreiteten "Content" zu haften? Oh, das tut der Verlag noch nichtmal freiwillig bei dem Papiererzeugnis und dem pseudo-journalistischen Beiwerk?

Was ich bei den Behauptungen der Aufmerksamkeitsverkäufer immer wieder auffällig finde: Solange es darum geht, dass sie durch eine Aktion Geld bekommen können, ist der ganze Werbedreck unteilbarer Inhalt, aber wenn es um Haftungsfragen geht, hatte man noch nie irgend einen Einfluss auf die Malwerb. Sorry, Geld gibt's aber nur für Haftung. Und gegen Adblocker rumpöbeln gibt es auch nur, wenn ihr Verleger für alles haftet, was über eure Werbseiten verbreitet wird.

VG Worteil

Spannendes Urteil von Donnerstag: Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu klären, ob VG Wort, die Pauschalvergütungsorganisation für Verwertungsrechte an Texten eigentlich pauschal die Hälfte ihrer Zahlungen an Verlage ausschütten darf. Geklagt hatte ein Autor, der seine Verwertungsrechte gerade nicht einem Verlag verkauft hatte, und den entsprechenden Anteil der Zahlungen der VG Wort ausbezahlt bekommen wollte. Urteilt der BGH: Der Autor hat Recht, nachdem der Verlag keine Rechte an seinen Texten gegenüber VG Wort geltend machen kann, hat VG Wort dem Verlag auch nicht das dem Rechteinhaber zustehende Geld an den Verlag zu geben. Das Urteil war so nun wirklich vorhersehbar, weshalb bei der Verwertungsgesellschaft wohl auch schon Geld reserviert worden war, für die nun höchstrichterlich bestätigten Ansprüche. Wer, ebenfalls wie erwartet, jetzt rumheult: Die Buchverlage. Die meinen, dass die relevanten Gesetze geändert werden müssten, damit ihnen Rechte, die sie nie bezahlt haben, gefälligst doch zustehen mögen. Lustigerweise fehlt da jetzt das "denkt doch an die Künstler!!!1111"-Scheinargument. Sollte da vielleicht auch den Verlegern aufgefallen sein, dass sie gerade das Geld der Autoren verlangen? Dass also jemand, der "an die Künstler" denkt gerade keine Gesetzesänderung braucht? Oh, was mir noch nicht begegnet ist: Wie lange Verleger eigentlich Geld eingesteckt haben, für das sie nie die Rechte erworben haben. Wilde Mutmaßung: Die Anzahl Jahre könnte locker zweistellig sein.