VDS wieder vor Gericht
Der irische High Court hat den Europäischen Gerichtshof angerufen, um abzuklären, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten, Menschenrechtskonvention und EU-Datenschutzrecht vereinbar ist. Darüber hatte der EuGH bisher noch nicht geurteilt, sondern nur das formale Verfahren überprüft. Unterdessen meldet der AK Vorrat, dass die EU-Richtlinie nicht zwingend verlangt, dass Deutschland wieder eine neue VDS-Regelung einführen müsste, nachdem das BVerfG die bis dahin geltende Regelung als Verstoß gegen das Grundgesetz abgelehnt hatte.
Die Rechten Überwachungsfans dürften jedenfalls nicht besonders glücklich sein. Hat eigentlich der BDK-Jansen schon das irische Gericht angezeigt?
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