Skip to content

VDS wieder vor Gericht

Der irische High Court hat den Europäischen Gerichtshof angerufen, um abzuklären, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten, Menschenrechtskonvention und EU-Datenschutzrecht vereinbar ist. Darüber hatte der EuGH bisher noch nicht geurteilt, sondern nur das formale Verfahren überprüft. Unterdessen meldet der AK Vorrat, dass die EU-Richtlinie nicht zwingend verlangt, dass Deutschland wieder eine neue VDS-Regelung einführen müsste, nachdem das BVerfG die bis dahin geltende Regelung als Verstoß gegen das Grundgesetz abgelehnt hatte.

Die Rechten Überwachungsfans dürften jedenfalls nicht besonders glücklich sein. Hat eigentlich der BDK-Jansen schon das irische Gericht angezeigt?

Trackbacks

topsy.com am : PingBack

Die Anzeige des Inhaltes dieses Trackbacks ist leider nicht möglich.

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!