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keine Hilfs-GEZizisten

Sowas. Da braucht es einen Datenschutzbeauftragten um festzustellen, dass GEZ-Fahnder keine Polizisten als Helfer nutzen dürfen. Dass den Polizisten nicht bereits aufgefallen ist, dass (Schein-)Selbständige Auftragnehmer einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft sie nicht für hoheitliche Aufgaben (hier: Personalienfeststellung) anfordern dürfen, wundert dann doch. Warum ich in der Tickermeldung nichts davon lese, dass gegen die GEZ-Fahnder wegen Amtsanmaßung ermittelt wird, wundert mich dann auch nochmal.