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Video-Überwachungsrecht in Österreich

Wenn man in Österreich von Videokameras (zum Bleistift in U-Bahnen) gefilmt wird, hat man keine Auskunftsrechte, meint die sogenannte Datenschutzkommission. Als Grund, warum sich der Wiener Bahnbetreiber weigert, seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, gibt der an, dass das ja dazu diene, die anderen Fahrgäste zu schützen, denen schlicht egal zu sein scheint, ob sie überwacht werden. Eine Auswertung würde ja auch zu viel Aufwand bdeuten (hint: Wenn ihr die Videos ohnehin nie auswertet, braucht ihr sie auch gar nicht erst aufnehmen), und außerdem wären die Daten ja inzwischen ohnehin auch schon automatisch gelöscht worden. Auch das ist nicht so ganz gesetzmäßig, müssen doch Daten von Personen, die um Auskunft anfragen, für mindestens vier Monate vor Vernichtung geschützt werden, aber ein automatisches Überschreiben wäre ja keine Vernichtung (nicht? Na, dann könnt ihr die Videos doch rausrücken, oder?).

Die Datenschutzkommission(FNORD!) ist jetzt der Meinung, das wäre schon ok so. Ein Auskunftsrecht entstünde erst dann, wenn die Videos auch ausgewertet würden. Zugegeben, ich kenne das dortige Gesetz nicht, aber das scheint mir dann doch ziemlich an den Haaren herbeigezogen. Wie soll denn ein Bürger überhaupt erfahren, wann mal Videos ausgewertet werden, die ihn auch betreffen? Oder soll man pauschal Auskunft erbetteln, in der Hoffnunf, dann auch Auskunft zu erhalten, wenn ein Video ausgewertet wird?

Und genau das passiert, wenn man sich immer tiefer in das Geflecht der Orwelllschen Albtraumwelt von 1984 begibt.

(gefunden im Heise-Ticker und notiert für den nächsten Podcast)

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