Kinder-HartzIV verfassungswidrig?
Das Bundessozialgericht hat heute geurteilt, dass der HartzIV-Satz für Kinder unter 14 Jahren verfassungswidrig ist. Die Beschränkung auf 211 Euro pro Monat ist nach Ansicht des höchsten Sozialgerichts nicht ausreichend begründet worden. Die Regierung hat den konkreten Bedarf nicht ermittelt, und auch keine Abstufungen bei Kindern unter 14 Jahren vorgesehen.
Bei dieser Ohrfeige für den Gesetzgeber handelt es sich allerdings noch nicht um eine endgültige Entscheidung. Das Gericht hat die Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht abgegeben, was aber wahrscheinlich ähnlich entscheiden dürfte.
Mit der HartzIV-Gesetzgebung hat die rot-grüne Schröder-Regierung die faktische Abschaffung des Sozialstaates beschlossen. Wenn jetzt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklären sollte, dürfte aber auch die Merkelin rumjammern.
Kommentare
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Michael Kostic am :
Das dies genau nicht so ist, versuchte schon Herr Weizenbaum deutlich zu machen. Offensichtlich ohne großen Erfolg, wie es scheint.
Ich hoffe ich darf noch erleben das diese simpel gestrickte Gesamtgesellschaft versteht, dass nur noch ganz wenige Menschen arbeiten "müssen" um die Gesellschaft finanzieren zu können. Was für ein Wahnsinn
Andre Heinrichs am :