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Zeitungszeugen: Gerichts-Update

Der aktuelle Stand in Sachen Zeitungszeugen: Die Beschlagnahmen waren illegal.Die Urheberechts-Ansprüche der bayrischen Landesregierung wurden in der ersten Instanz bereits zurückgewiesen, und gestern hat sich auch die 2. Strafkammer des Landgerichts München I mit dem Vorwurf befasst, die Zeitungszeugen Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen rechtswidrig verwendet. Wie ich vbereits erwartet hatte, kam das Gericht zu dem Urteil, dass die Verwendung im mit wissenschaftlich historischer Begleitung nicht zu beanstanden war.

Damit ist auch die strafrechtliche Komponente des Angriffs auf die Zeitungszeugen in der ersten Instanz gescheitert. Laut dem TP-Bericht will die bayrische Regierung gegen dieses Urteil keine Rechtsmittel einlegen, sich aber "aus grundsätzlichen Erwägungen" mit dem Urteil in der Frage der Urheberrechtsansprüche nicht zufrieden geben. Die Zeitungszeugen können also mindestens diejenigen Veröffentlichungen, auf die die bayrische Regierung keine Urheberrechtsansprüche geltend macht, nachdrucken, und dabei auch die zeitgenössischen Symbole in den Nachdrucken belassen.

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