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Wahlverfassungsfeinde

Dass die Regierung ein BVerfG-Urteil ignoriert, hatte ich im Kontext des Hartz-Regelsatzes ja auf dem Zettel. Aber das ist nicht die einzige fällige Regelung, wie die FR berichtet. Das Bundeswahlgesetz ist schließlich auf verfassungswidrig, weil es Situationen gibt, in denen Stimmen für eine Partei bzw. einen Abgeordneten der Partei oder dem Abgeordneten sogar schaden. Fachbegriff dafür ist das negative Stimmengewicht. Weil das nun einigermaßen offensichtlich nicht im Sinne der Wähler sein kann, hat das BVerfG der Regierung aufgegeben, bis 30.6, eine neue, bessere gesetzliche Regelung zu finden. Nun liegt das Urteil fast drei Jahre zurück, aber es sind keine Spuren eines neuen Wahlgesetzes zu finden. Vermutlich muss die Regierung hier auf irgend welche Statistiken warten, um neue Regelsätze erwürfeln zu können. Oder so ähnlich. Und wenn noch jemand davon faselt, irgend eine der Oppositionsparteien sei verfassungsfeindlich, dann darf diese Person sich die Frage gefallen lassen, warum die Verfassungsfreunde der Regierung eben die und die Urteile vom BVerfG ignoriert.

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