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GEKlA

Aus der 'Nee, klar'-Ecke: Die GEMA verklagt den Verein Musikpiraten, weil auf einer CD mit CreativeCommons lizenzierter Musik ein Stück dabei ist, dessen Urheber nur unter Pseudonym bekannt sind. Und die GEMA meint, es könnte ja sein, dass die Urheber unter ihren bürgerlichen Namen einen Vertrag mit der GEMA hätten, der ihnen jegliche Verbreitung außerhalb der GEMA-erlaubten Formen verbieten würde. Da würde dann auch CC drunter fallen. Dank der GEMA-Vermutung meint die GEMA nun, dass ihnen die Musikpiraten beweisen müssten, dass die urheber keinen Vertrag mit der GEMA hätten, mit dem sie alle Rechte an allen jemals von ihnen gehobenen Uhren abgetreten hätten. So ein ganz klitzekleines Bisschen absurd wird die Situation dadurch, dass die GEMA unter Garantie den Musikpiraten keinen Zugriff auf die komplette Liste aller bei ihr unter Vertrag stehenden Urheber gewähren wird, der Beweis also sehr schwer wird. Ich hoffe mal, dass die Musikpiraten das Verfahren so weit betreiben, bis die inzwischen absurd gewordene GEMA-Vermutung von einem ausreichend hohen Gericht kassiert wird, und es in Zukunft Aufgabe der GEMA ist zu beweisen, dass sie die Rechte an konkreter Musik vertritt.

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