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Klag21

Erinnert ihr euch noch an den Schwarzen Donnerstag in Stuttgart? 2010, als im rahmen eienr Demonstration die Polizei mit voller Härte gegen Bürger losging, und nicht nur Demonstranten verprügelt hat, sondern auch noch mit Wasserwerfern mindestens einem Demonstranten die Augen rausgeschossen hat. Da habe ich ja lange gewartet, ob das noch ein juristisches Nchspiel haben würde. Stellt sich raus: ja, hat es. Immerhin sieht es so aus, als würden mal ausnahmsweise nicht nur die kleinen Knipser vor Gericht gebracht, die die Knöpfe gedrückt haben, sondern auch die Einsatzleiter, die ja mal etwas hätten tun können, als klar wurde, dass der Einsatz gerade eskaliert. Nachdem gerade erst in Bayern ein Prügelpolizist mit geringer Strafe davonkam, weil ein anderer Prügelpolizist ja auch nur 11 Monate auf Bewährung bekommen hatte, habe ich keine große Hoffnung, dass im Nachbar-Bundesland eine ernsthafte Strafe rauskommen muss, aber zumindest vor Gericht bringen kann man die Fälle ja mal, und sei es, damit anderen Polizisten gezeigt wird, dass es eben nicht opportun ist, das Gewaltmonopol so auszulegen, dass es in Ordnung ist, Zivilisten schwer und dauerhaft zu verletzen. Beziehungsweise im Fall des Wasserwerfer-Opfers einen Zivilisten mit schwerer körperlicher Behinderung zurückzulassen. Die bedauerlichen Einzelfälle von unterlassener Hilfeleistung, die jeder einzelne Polizist begangen hat, der den Opfern nicht geholfen hat, werden dabei ohnehin nochmal unter die Tische gekippt.

Ach ja: Bei Gelegenheit würde mich auch nochmal interessieren, was an den Ermittlungen jetzt so lange gedauert hat. Es ist ja nicht so, als könnte einfach irgend ein dahergelaufener Niemand die Einsatzleitung übernehmen oder Wasserwerfer durch die Gegend fahren und Zivilisten abschießen. Die betreffenden Personen zu ermitteln dürfte also gerade so lange gedauert haben, wie die Einsatzberichte gebraucht haben, um bei den Ermittlern zu landen. Und wenn ich schon mal dabei bin: Bei Zivilisten würden so manche der Taten der Polizisten als Mordversuch gewertet. Warum ist es kein Mordversuch, wenn Polizisten mit dickem Wasserwerfer auf den Kopf eienr Person zielen? Oh, ich vergaß. Bedauerlicher Einzelfall.

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