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Beschneidebot

Der Bimbestag hat letzte Woche nochmal eine Runde Symbolpolitik gemacht, und ein Gesetz beschlossen, mit dem die Beschneidung extra verboten wird. Allerdings nur bei weiblichen Kindern. Das führt jetzt zu der absurden Situation, dass alle Formen von Körperverletzung eigentlich verboten sind, die Verletzung aus religiösen Gründen bei männlichen Kindern aber erlaubt ist, die von weiblichen Kindern aber nochmal extra verboten ist. Da gab es wohl keine moralisch extra laute Lobby, die rumgenölt hat, dass mit solch einem Verbot bestimmte Religionen nicht mehr praktiziert werden könnten, wie es ja bei der männlichen Beschneidung der Fall war. Und ich frage mich nochmal wieder, inwiefern es mit einem Grundgesetz vereinbar sein soll, dass nur vom Geschlecht des Kindes abhängt, ob dem Teile der Genitalien abgeschnitten werden dürfen oder eben nicht. Wo bleibt eigentlich mal die Klärung durch Verfassungsrichter, wenn man sie mal braucht?

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