VDSachten
Bekanntlich ist beim EU-Gerichtshof ein Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung anhängig, bei dem geklärt werden soll, ob der verdachtslosen Speicherung aller Verbindungsdaten nicht vielleicht Grundrechte entgegenstehen, die die selbe EU zu verantworten hat, die die Speicherung verlangt. Und dazu gab am Donnerstag der EU-Generalanwalt sein Gutachten heraus, was im Kern aussagt, dass er die Richtlinie für einen Grundrechtsbruch hält, aber mit einer kürzeren Höchstspeicherdauer nichts gegen die Speicherung aller Verbindungsdaten hat. Davon mal abgesehen, dass es absurd ist, überhaupt zu verlangen, dass eine grundrechtswidrige Richtlinie von irgendwem umgesetzt werden sollte, Sieht die Argumentation gegen Länder wie Deutschland so aus, dass die Richtlinie bis zur Einführung einer gerade nicht mehr grundrechtswidrigen Rintlinie ja weiter gelten sollte.
Im Übrigen haben dann die Schnüffel-Fans aus der Union gleich verkündet, dass sie die Umsetzung der grundrechtswidrigen Richtlinie trotzdem verlangen, aber das darf ja auch niemanden mehr überraschen.
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