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Gerirre

Neues aus der verrückten Gerichtswelt: Dieses Mal geht es ausnahmsweise mal nicht um das LG Köln, sondern das Landgericht in Saarbrücken, was der Meinung ist, ein Domain-Registrar sei haftbar für Urheberrechtsverletzungen, die auf eienr durch ihn registrierten Seite stattfänden. Mir will kein Vergleich dazu einfallen, für wie verrückt ich diese Meinung halte, deshalb belasse ich es beim Wort sehr. Was gut, dass Richter an Landgerichten nicht in der Medizin arbeiten, die könnten glatt auf die Idee kommen, Patienten zu erschießen, um sie zu "heilen".

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