BVerfG: 5%-EUrteil
Es gibt mal wieder ein neues Urteil aus Karlsruhe von dem kleinen Gericht mit dem Vornamen Bundesverfassungs. Nach den Wahlen zum Bundestag (negatives Stimmengewicht), sind nauen auch die Wahlen zum EU-Parlament als verfassungswidrig geurteilt worden. Grund dafür war die 5%-Hürde, die das BVerfG bei der EU-Wahl für unzulässig geurteilt hat. Aber selbst ohne diese Hürde wäre das EU-Parlament noch nicht frei, gleich und geheim gewählt worden, weil in unterschiedlichen EU-Staaten unterschiedlich viele Stimmen für ein Mandat benötigt wurden. Die Wahl dürfte dann also nicht gleich gewesen sein.
Nach der rasanten Geschwindigkeit, mit der Regierung und Bundestag dann nach über drei Jahren das Bundeswahlgesetz angepasst haben, wäre es interessant gewesen zu sehen, wie lange nach einem Termin das EU-Wahlrecht angepasst worden wäre, aber ich finde in der Pressemitteilung zu dem Urteil keine Fristsetzung. Schade aber auch.