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BVerfG: 5%-EUrteil

Es gibt mal wieder ein neues Urteil aus Karlsruhe von dem kleinen Gericht mit dem Vornamen Bundesverfassungs. Nach den Wahlen zum Bundestag (negatives Stimmengewicht), sind nauen auch die Wahlen zum EU-Parlament als verfassungswidrig geurteilt worden. Grund dafür war die 5%-Hürde, die das BVerfG bei der EU-Wahl für unzulässig geurteilt hat. Aber selbst ohne diese Hürde wäre das EU-Parlament noch nicht frei, gleich und geheim gewählt worden, weil in unterschiedlichen EU-Staaten unterschiedlich viele Stimmen für ein Mandat benötigt wurden. Die Wahl dürfte dann also nicht gleich gewesen sein.

Nach der rasanten Geschwindigkeit, mit der Regierung und Bundestag dann nach über drei Jahren das Bundeswahlgesetz angepasst haben, wäre es interessant gewesen zu sehen, wie lange nach einem Termin das EU-Wahlrecht angepasst worden wäre, aber ich finde in der Pressemitteilung zu dem Urteil keine Fristsetzung. Schade aber auch.

Steuerlüge

Dass das, was uns Schwarz-Geld als tolle Steuersenkung verkaufen wollen, nur eine Subvention für die Fast Drei Prozent ist, war mir ja schon aufgefallen. Erst bei der Lektüre dieses Artikels auf den Nachdenkseiten ist mir aber aufgefallen worden, dass die Anhebung des Grundfreibetrags verfassungsrechtlich verpflichtend ist, also derjenigen Schwelle, unterhalb derer man gar keine Steuern auf sein Einkommen zahlen muss. Das ist ungefähr so, als wollte ich dafür gelobt werden, dass ich an roten Ampeln anhalte, und nicht auf Fußwegen mit dem Auto Passanten niedermähe. Also, Frau Merkel, wann bekomme ich mein Bundesverdienstkreuz?

Übrigens finde ich auch ganz besonders putzig, wie die drei Regierungsparteien öffentlich verkünden, dass der Bundesrat dem Gesetz unmöglich nicht zustimmen könne, es ginge ja schließlich um die Kinder Ärmsten. Wenn es der Regierung aber wirklich nur darum ginge, wäre es ja ein leichtes, aus dem Steuergesenk zwei Gesetze zu machen: Einmal der vom Grundgesetz vorgeschriebene Teil, den die Länder gar nicht direkt bezahlen müssen, und einmal der Teil, der nur für Wahlkrampf und FDP-Subvention steht. Und gegebenenfalls gegen Schuldenbrems-Gebot vom BVerfG geprüft werden müsste. Wetten, dass die Regierung das nicht macht?